16.02.2016 - 5 Bebauungsplan Nr.336 – Pommernstraße a) Beschlu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtentwicklung
- Datum:
- Di., 16.02.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 2.1 - Bauleitplanung
- Beschluss:
- unverändert beschlossen
Protokoll:
Herr Stv. F. Brandt, erklärt, dass die CDU-Fraktion grundsätzlich für den Bebauungsplan sei und erkundigt sich nach den Vorkehrungen, um die Bring- und Hol-Situation für die Grundschulkinder sicher zu gestalten.
Die Technische Beigeordnete, Frau Lo Cicero-Marenberg, erläutert, dass diesbezüglich eine Wendemöglichkeit i.V.m. einer Längsparkaufstellung in der neuen Planstraße vorgesehen worden sei, um den Verkehrsablauf zu erleichtern und die z.Zt. beklagten Wendemanöver vor dem Schultor zu vermeiden. Zudem sei zur Trennung der Fahr- und Fußgängerverkehre eine entsprechende Verkehrsflächenaufteilung vorgesehen (separater Fußweg von der Wendeanlage bis zum Schultor), um das Gefährdungspotential für die zu Fuß gehenden Kinder weiter zu minimieren.
Herr Stv. F. Brandt, CDU-Fraktion, erkundigt sich nach darüber hinausgehenden Maßnahmen, bspw. befürworte er zur Schule für den Verkehr bzw. die Parkplätze eine Beschilderung - Reservierung für Anlieger und Lehrer-.
Die Technische Beigeordnete, Frau Lo Cicero-Marenberg, verweist darauf, dass dies losgelöst vom Planungsrecht sei und die straßenrechtlichen Maßnahmen durch den Ordnungsbereich angeordnet werden müssen. Die möglichen Maßnahmen/ Beschilderung, Poller etc. würden in dortiger Zuständigkeit geklärt.
Herr Malecha, Grüne-Fraktion, erklärt, dass seine Fraktion den geplanten Ort für dieses Vorhaben und den gesamten Verfahrensablauf kritisiere und somit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht folgen könne. Ein solches Konzept an sich sehe die Grüne-Fraktion durchaus positiv, da der Bereich der Tennisplätze auch bebaut werden solle, hätte der heutige Entwurf aber auch dort integriert werden können.
Die Grüne-Fraktion kritisiere die Stellungnahme der Verwaltung zur Nachfrage von Frau H., Kösliner Straße, wo die Kinder zukünftig spielen sollen. Die Verwaltung habe darauf geantwortet, dass es leider in der heutigen Zeit nicht mehr möglich sei, in allen Stadtteilen Bolzplätze und Sportstätten vorzuhalten. Die Grüne-Fraktion sei der Meinung, dass Spielplätze sehr wohl in so einem Bereich vorhanden sein sollten und der Jugendhilfeausschuss sich im Vorfeld hätte damit beschäftigen sollen. Eine Stellungnahme des Jugendhilfeausschusses liege dazu jedoch nicht vor.
Außerdem zweifle Herr Malecha, Grüne-Fraktion, an der Stellungnahme der Verwaltung zur Frage des Herrn Sch., Liegnitzer Straße, nach einem Verkehrsgutachten, da seiner Meinung nach wegen der Mehrfamilienhäuser mit einem deutlichen Mehrverkehr, auch mit Blick auf die Spitzenstunde, zu rechnen sei. Die hier seitens der Verwaltung aufgestellte Berechnung basiere seiner Meinung nach auf unzureichenden Faktoren, und er bittet um Erläuterung zur Formel.
Der Vorsitzende, Herr Stv. Plum, weist darauf hin, dass es kaum ein Verfahren gebe, wo die Bürger in so einem Maße beteiligt wurden und ins Verfahren mit einbezogen wurden, wie bei diesem Bebauungsplan, der mehrfach geändert wurde.
Die Technische Beigeordnete, Frau Lo Cicero-Marenberg, erinnert daran, dass die Verwaltung sich mit diversen Varianten des Entwurfs auseinandergesetzt und sich dabei mit den vorgebrachten – teilweise durchaus konträren – Anregungen auf fachlicher Ebene sehr detailliert befasst habe. Sie weist darauf hin, dass es sich hinsichtlich der Verkehrsberechnung um eine standardisierte Formel handele, wie sie bspw. auch schon in der Vergangenheit in Nachweisen gegenüber dem Landesbetrieb Straßen NRW angewandt werde. Sie bietet an, dass sich der zuständige Sachbearbeiter des FG 4.3 – Herrn Felkel, gerne mit Herrn Malecha in Verbindung zu setzen, um seine Fragen im Detail zu klären. (Anmerkung der Verwaltung: Dies ist zwischenzeitlich erfolgt.)
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt,
a) nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen aus der zweiten Bürgerinformationsveranstaltung die von der Verwaltung dazu vorgelegten Beschlussentwürfe.
b) billigt den Bebauungsplan Nr.336 Anlage der Originalniederschrift – Pommernstraße.
c) beschließt, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr.336 – Pommernstraße - durchzuführen.
Anlagen zur Vorlage
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