15.03.2016 - 14 Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarun...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Die in der Anlage der Originalniederschrift beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Einrichtung eines gemeinsamen Familienhebammendienstes beim Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen ist am 18.12.2015 durch die Bezirksregierung Köln genehmigt worden (Anlage 1 und 2 zu TOP 2016/0055/3.2).

 

  1. Der Rat der Stadt stimmt der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu.

 

  1. Er begrüßt die Fortführung des Projektes und die konstruktive und gute Zusammenarbeit zwischen den Jugendämtern und der Gesundheitshilfe.

 

  1. Über den 31.12.2016 soll eine weitere Zusammenarbeit angestrebt werden.
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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage