01.03.2016 - 1 Eröffnung der Sitzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 01.03.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
2016/0064/1 Eröffnung der Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stabsstelle 3 - Büro des Rates
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Protokoll:
Der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, Herr Stv. Bruno Borrmann (SPD-Fraktion) begrüßt die Sitzungsteilnehmer, die Gäste, Frau Breuer (Sozialdienst katholischer Frauen) und Herrn Lamberty (Arbeitsgemeinschaft Jugendhilfe Alsdorf) sowie
Frau Herzog und Frau Jaspers, die zu
Punkt 5Jugendeinrichtungen / Jugendarbeit im Stadtgebiet,
hier: Städtischer Kinder- und Jugendtreff "Altes Rathaus"
Vorstellung der Ergebnisse des Projektes "ART Aktion Projekt
- Platz suchen-finden-lassen –
und Herrn Forth und Frau Hermanns (SKF Alsdorf), die zu
Punkt 9Versorgung und pädagogische Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (UMF) auf der Grundlage des SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz,
hier: Vorstellung der pädagogischen Konzeption durch den Sozialdienst Kath. Frauen Alsdorf (SKF)
vortragen werden und ebenso die Zuhörer, den Vertreter der Presse, die Mitarbeiter/
-innen der Verwaltung (Herrn Dezernenten Spaltner, Dez. II, vom FG 3.2 – Jugend,
Herrn Schmidt, Herrn Raida, Herrn Thimm sowie Frau Schaffrath, Stabsstelle 3 –
Büro des Rates.
Anschließend stellt Herr Vorsitzender Borrmann fest, dass Einladung, Nachtrag und Erläuterungen zur heutigen Sitzung des Jugendhilfeausschusses allen Beteiligten form- und fristgerecht zugegangen sind. Des Weiteren stellt er die Beschlussfähigkeit des Jugendhilfeausschusses fest.
Herr Stv. Borrmann informiert, dass im Wege einer Tischvorlage zu Punkt 12 die Seiten 18/32, 19/32 und 20/32 ausgehändigt wurden und auszutauschen seien.
Änderungswünsche zur Tagesordnung seitens der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses bestehen nicht.
Herr Vorsitzender Borrmann stellt die Tagesordnung zur Abstimmung. Diese wird einstimmig angenommen.
Auf die Frage, ob ein Mitglied des Jugendhilfeausschusses befangen sei, findet keine Meldung statt.
Anfragen werden weder für den öffentlichen noch nichtöffentlichen Teil der Sitzung angemeldet.