15.03.2016 - 22 Überschreitung der Pensions- und Beilhilfeaufwe...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

Aus rechtlichen Gründen wurde

 

TOP 22:Überschreitung der Pensions- und Beilhilfeaufwendungen;

 hier: Überplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2015

 

vor

 

TOP 6 Entwurf Jahresabschluss 2015

 

behandelt.

 

Herr Bürgermeister Sonders gibt zur Kenntnis, dass, wie auch in den Vorjahren, durch Null-Zinsen weitere Rückstellungen im Haushalt erfolgen müssen.

 

Herr Stv. Franz Brandt, CDU-Fraktion, bemerkt, dass bei der Darstellung der finanziellen Auswirkungen diverse Kostenstellen als Deckungsmittel aufgeführt werden. Er bittet um Mitteilung, wieviel in den Kostenstellen noch enthalten sei.

 

Herr Kämmerer Hafers führt aus, dass die Begründung dafür eigentlich unter TOP 6 öffentlicher Teil dargestellt werde. Es sei so, dass es auf der Aufwandsseite Verschlechterungen gebe, aber gleichzeitig auch eine Vielzahl von zusätzlichen Erträgen erwirtschaftet worden seien. Die zusätzlichen Erträge betragen im abgelaufenen Haushaltsjahr 5,5 Millionen €. Die dargestellten Summen seien auf der Ertragsseite geschuldet, allerdings durch die höheren Einnahmen stehen die Mehrerträge im Monat zur Verfügung und so seien die Mehraufwendungen finanzierbar.

 

Herr Bürgermeister Sonders ergänzt, dass diese Mehraufwendungen mit dem Jahresabschluss 2015 beschlossen werden. Vorher seien allerdings diese Bereinigungen beschlusstechnisch vorzunehmen.

 

Herr Stv. Franz Brandt, CDU-Fraktion, ist der Auffassung, dass im Haushaltsjahr 2016 dann ebenso Überschüsse vorhanden seien, sodass eine Maßnahme geplant werden könne mit dem Deckungsvorschlag „Mehrerträge beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer“.

 

Herr Bürgermeister Sonders teilt mit, dass dafür erst Mehrerträge vorhanden sein müssen. Im Haushalt sei es schließlich so, dass man mal Mehrerträge habe, im anderen Jahr aber Mehrausgaben. Bei den schlechten Voraussetzungen im vergangenen Jahr könne man mit diesem Ausgang zufrieden sein.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf stimmt der überplanmäßigen Aufwendung gemäß § 83 GO NRW in Höhe von 1.287.705,99 € im Bereich der Pensions- und Beilhilfeaufwendungen zu.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig