21.04.2016 - 6 Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemei...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

 

Für die CDU-Fraktion legt Frau Stv. Wagner dar, man könne die Beschwerden verstehen. Es sei durchaus möglich, an anderen Stellen zu sparen, bevor der Hebesatz erhöht werde. Die CDU-Fraktion werde sich deshalb bei der Abstimmung enthalten.

 

Auch die GRÜNE-Fraktion könne die Beschwerden der Bürger/innen gut nachvollziehen, so Herr Stv. Heidenreich. Bereits im Juni 2015, als der Doppelhaushalt beraten wurde, habe er unter Hinweis auf die Statistik mit Stichtag 31.12.2014 dargelegt, dass die Stadt Alsdorf im Vergleich mit Städten gleicher Größenordnung schon seinerzeit über dem durchschnittlichen Hebesatz in NRW lag. An der Kritik an dem bis heute anhaltenden Sachverhalt habe sich seitens der GRÜNE-Fraktion nichts geändert. Seine Fraktion unterstütze deshalb die diesbezüglichen Beschwerden und lehne den Beschlussvorschlag der Verwaltung ab.

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Beschluss:

 

Der Hauptausschuss des Rates der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und weist die Beschwerden zurück.

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Abstimmungsergebnis:

Mit Mehrheit (bei 2 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen).

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Anlagen zur Vorlage