28.04.2016 - 9 Widmung der Straße "Am Bahndamm"

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Straße „Am Bahndamm“ Gemarkung Hoengen, Flur 6, Flurstücke 616, 697, 737 gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen – StrWG NRW – als Gemeindestraße, Straßengruppe: Anliegerstraße, dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage