19.05.2016 - 3 Fragestunde für Einwohner

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

Mitteilung des Herrn Hans-Gerd Rügamer zum Thema

 

„Berliner Bär“

 

Herr Rügamer bedankt sich bei den Mitarbeitern der Verwaltung, des Eigenbetriebes Technische Dienste und besonders bei Frau Schupp, Dezernat III, dass der „Berliner Bär“, an dessen Aufstellung er selbst in den 60er Jahren beteiligt war, wieder auf seinem Stammplatz stehe.

 

Anfrage des Herrn Karl-Heinz Tulodetzki zum Thema

 

„Lokomotive im Tierpark“

 

Herr Tulodetzki bittet um Mitteilung, wieso die Kalkulation für die Abarbeitung der Mängel an der Alsdorfer Lok im Tierpark so hoch sei.

 

Herr Bürgermeister Sonders erklärt, dass die Kostenaufstellung auf diversen Angeboten von Unternehmen, die die Arbeiten später ausführen müssten, beruhe. Zusammengerechnet ergebe das die aufgeführte Summe von 175.198,05 €. Zu diesem Betrag kommen allerdings noch weitere 20.000 € für die Montage der Seilkonstruktion. Das Angebot für die Seilkonstruktion sei bewusst bei dem Unternehmen eingeholt worden, das die Lok in Solingen hergerichtet habe.

 

Herr Tulodetzki stellt nun die Frage, wieso unbedingt eine Seilkonstruktion zur Absturzsicherung von Nöten sei. Seines Erachtens könne die Lok auch so weit in Sand abgesenkt werden, dass man einfach von der Lok runterspringen könne. Des Weiteren möchte er wissen, ob die Lok nicht als Wahrzeichen der Stadt im Tierpark erhalten werden könne, indem einfach der Zugang zur Lok verhindert werde.

 

Herr Bürgermeister Sonders führt aus, dass die Lok diverse Mängel habe. Ob es kleine Löcher seien, in denen sich ein Kind den Finger brechen könne, oder herausstehende Schrauben. Diese Mängel müssen behoben werden, um die Lok als Spielgerät auf einem Spielplatz zertifizieren zu lassen. Ansonsten sei das nicht zulässig.

 

Herr Tulodetzki weist darauf hin, dass ein Schlosser, der herausstehende Schrauben wegflext, nicht den im Angebot stehenden Betrag koste. Des Weiteren habe er vor einiger Zeit aus der Zeitung entnommen, dass der Transport der Lok 35.000 € koste. Er selbst betreibe ein Logistikunternehmen und bei ihm beziffern sich Transportkosten auf lediglich 10.000 €.

 

Herr Bürgermeister Sonders bemerkt, dass ein Transport für diesen Preis nicht möglich sei. Die Frage, ob die Lok abtransportiert werde, stelle sich auch gar nicht, da eventuell entstehende Transportkosten vom Käufer getragen werden. Weiterhin bringt er hervor, dass eine Schwesterlok am Energeticon stehe und somit bedürfe es keines anderen Standortes für die Lok am Tierpark.

 

Herr Tulodetzki macht darauf aufmerksam, dass nicht die Bürger der Stadt für diese Situation verantwortlich seien, sondern die Leute, die für die Instandhaltung der Lok hätten Sorge tragen müssen. Zudem seien viele Sachen für die Bürgerinnen und Bürger undurchsichtig.

 

Herr Bürgermeister Sonders erwidert, dass dieses Thema von Anfang an öffentlich gemacht worden sei. Im Jahr 2015 sei durch Presseberichte darauf aufmerksam gemacht worden, dass die Stadt die Lok nicht halten könne. Vor einigen Jahren sei die Lok bereits hergerichtet worden, allerdings nütze das nichts, da die Lok als Spielgerät so nicht zulässig sei. Für eine Zulassung müsse sie so hergerichtet werden, dass sich kein Kind mehr verletzen könne. Dies sei aber zu teuer und die einzige andere Möglichkeit für den Erhalt der Lok im Tierpark wäre die Errichtung eines Bauzauns rund um die Lok, jedoch hätte da auch kein Kind etwas von. Zudem seien die Spielplatzflächen im Tierpark nicht so üppig, dass auf diesen Platz verzichtet werden könne, um dort ein Denkmal zu errichten.

 

 

Anfrage von Frau Beatrix Schongen zum Thema

 

„Lokomotive im Tierpark“

 

Frau Schongen stellt die Frage, ob in Bezug auf die Sanierung der Lok öffentliche Fördermittel eruiert worden seien. Immerhin sei die Lok ein Denkmal des Bergbaus und sie wisse, dass die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW in Düsseldorf solche Projekte fördere, auch durch Zustifterer. Sie gehe davon aus, dass so bis zu 80% der Sanierung finanziert werden können und lediglich 20% in Eigenleistung übernommen werden müssen.

 

Herr Bürgermeister Sonders weist darauf hin, dass eine Übernahme der Kosten durch Fördermittel ungewiss sei. Das ändere auch an der Tatsache nichts, dass eine Entscheidung darüber getroffen werden müsse, ob die Stadt Alsdorf das Risiko für die Lok übernehme.

 

Frau Schongen führt aus, dass das Projekt sowieso erst starten könne, wenn die Zustimmung der Stifter vorliege. Bevor eine endgültige Entscheidung über die Lok getroffen werde, könnten erst noch Fördermöglichkeiten eruiert werden, vielleicht sogar über die Köln Stiftung.

 

Frau Technische Beigeordnete Lo Cicero-Marenberg betont, dass es ein solches bewegliches Denkmal bereits am Energeticon gebe. Insofern sei es fraglich, ob eine zweite im Prinzip gleiche Lok ebenfalls unter Schutz gestellt werden würde. Für die Förderfähigkeit von Maßnahmen nach dem Denkmalschutz seien auch schließlich nur Maßnahmen zulässig, die nichts mit dem Umbau eines solchen Denkmals in ein Spielgerät zu tun haben. Dabei werde die Lok so verändert und verformt, dass sie die Voraussetzungen des Denkmalschutzes nicht erfülle.

 

Frau Schongen wendet ein, dass bei der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW nachgefragt werden könne, ob das Projekt am Weiher förderbar sei. Die Schwesterlok am Energeticon gehöre auch der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW.

 

Herr Bürgermeister Sonders verdeutlicht, dass es nicht um den Erhalt eines Denkmals gehe, sondern um die Herrichtung einer Lok zu einem Spielgerät. Dafür seien umfangreiche Sicherheits- und Sicherungsmaßnahmen erforderlich, die seines Erachtens mit dem Förderzweck, ein Denkmal zu erhalten, nicht vereinbar seien.

 

Frau Schongen erwähnt, dass sich die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW nicht nur um Denkmalschutz kümmere, sondern auch um praktikable Projekte.

 

Herr Bürgermeister Sonders sagt, dass er diese Auffassung nicht teile.

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