19.05.2016 - 11 Bebauungsplan Nr.219 – 1.Änderung – Am Klötgen ...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Beschluss:

Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt:

 

a)     nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen aus der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 219 – 1. Änderung – Am Klötgen die von der Verwaltung dazu vorgelegten Beschlussentwürfe.

 

b)     den Bebauungsplan Nr. 219 – 1. Änderung – Am Klötgen als Satzung (Anlage zur Originalniederschrift).

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage