19.05.2016 - 1 Eröffnung der Sitzung

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

Herr Bürgermeister Sonders begrüßt die Damen und Herren Stadtverordneten, die Vertreterin der Presse, die erschienenen Zuhörer/-innen, die Mitarbeiter/-innen der Verwaltung (Herrn Ersten Beigeordneten Kahlen, Dez. I, Herrn Dezernenten Spaltner, Dez. II, Frau Technische Beigeordnete Lo Cicero-Marenberg, Dez. III, Herrn Assessor Hermanns, Stabsstelle 1 – Recht, Herrn Kämmerer Hafers, FB 5 – Finanzen, Herrn Rosenkranz, städtisches Rechnungsprüfungsamt, Herrn Gillessen, FG 5.1 - Kämmerei und Steuern, Frau Filipenoks, Stabsstelle 3 – Büro des Rates, Frau Born, Stabsstelle 3 – Büro des Rates, sowie Frau Esser, Stabsstelle 3 – Büro des Rates (Schriftführerin)).

 

Anschließend stellt Herr Bürgermeister Sonders fest, dass Einladung und Erläuterungen zur heutigen Sitzung des Rates der Stadt allen Beteiligten form- und fristgerecht zugegangen sind. Des Weiteren stellt er die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest. Zunächst gibt Herr Bürgermeister Sonders Folgendes zur Information:

 

Öffentlicher Teil:

 

Es wird vorgeschlagen, die Tagesordnung um

 

TOP 13:Budgetbericht 2016

 

TOP 14: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs.                             2 GO NRW;

hier: Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln zur                             Erschließung des Baugebiets Pommernstraße (B-Plan 336)

 

TOP 15:Bebauungsplan Nr.336 – Pommernstraße

a) Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen aus                             der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr.336 –                                           Pommernstraße

b) Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr.336 –               Pommernstraße

 

TOP 16:Zertifizierung der Lok im Tierpark Alsdorfer Weiher als                             Spielgerät nach DIN 18034 in Verbindung mit DIN EN1176

 

zu erweitern.

 

Des Weiteren wir vorgeschlagen,

 

TOP 5:1. Änderungssatzung über die Inanspruchnahme von               Leistungen der öffentlichen Feuerwehr der Stadt Alsdorf und                                           über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren vom                                                         10.12.2014

 

von der Tagesordnung abzusetzen.

 

Nachgereicht wurden die Erläuterungen zu

 

TOP 6:Umbesetzung in Ausschüssen und Gremien;

1. Änderungen aufgrund des Mandatsverzichtes des Herrn

Jean Jansen

2. Änderung aufgrund des Vorschlages des Blinden- und                             Sehbehinderten-Vereins der StädteRegion Aachen e.V. 1907

 

TOP 9:Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch -BauGB- für den verkehrsberuhigten Ausbau der Planstraße B-Plan 338 Ofden Festwiese

 

 

Nichtöffentlicher Teil:

 

Es wird vorgeschlagen, die Tagesordnung um

 

TOP 5:Beteiligungsmanagement;

Geplante Kooperation mit der Stadt Übach-Palenberg im Bereich der Trinkwasserversorgung

 

TOP 6:Bebauungsplan Nr. 336 - Pommernstraße;

hier: Grundverkauf

 

TOP 7:Erschließung Bebauungsplan 336 Pommernstraße;

hier: Erhöhung eines Ingenieurauftrages

 

zu erweitern.

 

Herr Stv. Heidenreich, GRÜNE-Fraktion, macht darauf aufmerksam, dass einige Vertreter der Internetinitiative zum Erhalt der Lok im Tierpark anwesend seien und er schlägt deshalb vor, den Tagesordnungspunkt 16: Zertifizierung der Lok im Tierpark Alsdorfer Weiher als Spielgerät nach DIN 18034 in Verbindung mit DIN EN1176 vorzuziehen.

 

Herr Bürgermeister Sonders sagt, dass er dafür keine Notwendigkeit sehe.

 

Sodann stellt Herr Bürgermeister Sonders die Tagesordnung in der nun vorliegenden Form zur Abstimmung. Diese wird mit den von Herrn Bürgermeister Sonders vorgetragenen Änderungen einstimmig angenommen.

 

Für den öffentlichen Teil der heutigen Sitzung melden Herr Stv. Heidenreich und Herr Stv. Wirtz, GRÜNE-Fraktion, jeweils eine Anfrage an.

 

Nunmehr stellt Herr Bürgermeister Sonders die Frage, ob sich ein Mitglied des Rates der Stadt zu einem der Tagesordnungspunkte der heutigen Sitzung für befangen erklärt. Das ist nicht der Fall.

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