28.06.2016 - 9 1. Änderungssatzung über die Inanspruchnahme vo...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage zur Originalniederschrift beigefügte 1. Änderung der Satzung über die Inanspruchnahme von Leistungen der öffentlichen Feuerwehr der Stadt Alsdorf und über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten vom 10.12.2014.

 

Die Änderungssatzung tritt am 01.07.2016 in Kraft.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.alsdorf.de/public/to020?TOLFDNR=13688&selfaction=print