04.05.2017 - 11 Genehmigung einer Dienstreise in die Partnersta...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll:

 

Zum vorgenannten Antrag auf Dienstreisegenehmigung weist Herr Bürgermeister Sonders darauf hin, dass es sich bei dieser Reise um die Begleitung eines Vereins handelt. Dienstreisen dieser Art seien in der Vergangenheit durch die jeweiligen Mitglieder des Partnerschaftskomitees immer privat finanziert worden. Allerdings müsse es natürlich eine versicherungstechnische Absicherung geben. Er schlage deshalb vor, die Dienstreise zu genehmigen, allerdings mit dem Zusatz aus Versicherungsgründen“ und der EinschränkungReisekosten werden nicht erstattet.

Innerhalb des Partnerschaftskomitees werde die Verfahrensweise aber auch noch einmal angesprochen. Bisher war die Regelung, dass Reisekosten nur erstattet wurden, wenn offizielle Delegationen des Partnerschaftskomitees zu Partnerschaftsveranstaltungen in die Partnerstädte gefahren sind.

 

Herr Stv. F. Brandt, CDU-Fraktion, äußert sich dahingehend, dass dies nun schon eine heikle Situation sei, da der stellv. Vorsitzende des Partnerschaftskomitees doch offensichtlich davon ausgegangen sei, dass er eine offizielle Aufgabe für das Partnerschaftskomitee wahrnehme und die Reisekosten erstattet würden.

 

Als Vorsitzender des Partnerschaftskomitees ergänzt Herr Stv. Plum, SPD-Fraktion, die Ausführungen des Bürgermeisters wie folgt:

Grundsätzlich gebe es zwei unterschiedliche Anlässe, in eine Partnerstadt zu fahren:

1. Es findet ein Fest statt und es gibt eine Einladung der Partnerstadt.

2. Ein Verein führt einen Besuch durch.

 

Zum Beispiel fahre der SV Alemannia Mariadorf schon seit Jahrzehnten sowohl nach Saint-Brieuc als auch nach Hennigsdorf. Wenn diese Besuche durch den Präsidenten oder den Vizepräsidenten des Partnerschaftskomitees begleitet wurden, seien die Reisekosten stets persönlich getragen worden. 

 

Vor dem Hintergrund einer einheitlichen Vorgehensweise schlägt Herr Bürgermeister Sonders vor, den Beschlussvorschlag zu ergänzen um folgenden Zusatz: Der Hauptausschuss … genehmigt die Dienstreise ….  „aus versicherungstechnischen Gründen. Reisekosten werden nicht erstattet.“

 

Herr Stv. Heidenreich, GRÜNE-Fraktion, bittet, die Richtlinien für die verschiedenen infrage kommenden Fahrten der Mitglieder des Partnerschaftskomitee allen Mitgliedern detailliert zur Kenntnis zu bringen, so dass künftig nicht  von falschen Erwartungen ausgegangen werde.

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Beschluss:

 

Der Hauptausschuss des Rates der Stadt genehmigt die Dienstreise des stellvertretenden Vorsitzenden des Partnerschaftskomitees der Stadt Alsdorf, Herrn Hans-Gerd Rügamer, in die Partnerstadt Hennigsdorf vom 25. bis 28. Mai 2017 aus versicherungstechnischen Gründen. Reisekosten werden nicht erstattet.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

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