04.05.2017 - 8 Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Protokoll:

 

Vor Eintritt in die Debatte führt der Erste Beigeordnete, Herr Kahlen, aus, der Entwurf des Stellenplanes diene als Grundlage für das Personalkostenbegrenzungskonzept. Aufgrund des Doppelhaushaltes 2015/2016 werde die ausgewiesene Steigerung der Stellen vermutlich zunächst als erheblich wahrgenommen. Wie aus den Anlagen jedoch zu sehen sei, wurden bereits in den Jahren 2015 und 2016 Stellen besetzt, so dass heute lediglich 11 Stellen mehr beschlossen werden müssten. Zudem sei darauf hinzuweisen, dass es sich bei den Stellenerweiterungen zu einem wesentlichen Teil um Notwendigkeiten aus gesetzlichen Verpflichtungen handele, wie z.B. in den Bereichen Feuerwehr und Kindertagesstätten oder um teilweise fremdfinanzierte Aufgaben, wie der Klimaschutzmanager. Grundsätzlich setze die Verwaltung die Anstrengungen für ein sparsames und maßhaltendes Stellenplanentwicklungskonzept weiter fort. 

 

 

Herr Stv. Heidenreich, GRÜNE-Fraktion, bittet, den Tagesordnungspunkt zunächst ohne Empfehlungsbeschluss an den Rat der Stadt zu verweisen.

 

 

Für die CDU-Fraktion schließt sich Herr Stv. F. Brandt der Bitte seines Vorredners an. Allerdings sollten vor der Beratung und Beschlussfassung im Rat der Stadt noch einige Fragen geklärt werden.

 

Zunächst sei kritisch anzumerken, dass zwar ein Personalkostenbegrenzungskonzept vorgelegt werde, letztlich aber 34,5 Stellen hinzukämen. Unklar seien im Speziellen folgende Positionen:

 

 

2,0 E-Government

Herr Stv. F. Brandt fragt an, warum diese Aufstockung nötig sei.

 

Es antwortet Herr Erster Beigeordneter Kahlen:

Die 2,0 Stellen für E-Government (elektronische Abwicklung von Geschäftsprozessen der öffentlichen Verwaltung) seien erforderlich, weil  das Land Nordrhein-Westfalen entschieden habe, dass durch die Kommunalverwaltungen künftig elektronische Datenwege bereitzustellen sind, die den Bürger/innen die Möglichkeit zur Nutzung zeit- und ortsunabhängiger Verwaltungsdienste gebe. Vor diesem Hintergrund seien z.B. alle Antragsverfahren digitalisiert ins Netz zu stellen. Der erforderliche Umstellungsprozess sei in dem vorgegebenen Zeitrahmen mit dem vorhandenen Personal nicht zu bewältigen.

 

 

2,0 Auszubildende

Hier sei nicht ersichtlich, so Herr Stv. F. Brandt, in welchen Bereichen die Auszubildenden nach Beendigung der Ausbildung eingesetzt werden sollen. Logischerweise müssten doch dort dann Mitarbeiter/innen ausscheiden. Die Frage sei,  warum dann 2 zusätzliche Stellen ausgewiesen sind.

 

Es antwortet Herr Erster Beigeordneter Kahlen:

Das Prinzip sei, die jungen Leute, die sich bewährt haben, zu behalten und mit einer gewissen Zeitversetzung einer frei werdenden Stelle zuzuordnen.

 

Herr Bürgermeister Sonders ergänzt:

Zu bedenken sei in diesem Zusammenhang, dass die Nachwuchskräfte eine ordentliche Einarbeitung benötigen.

 

 

1,0 Juristin

Hier sei der Fall ähnlich. Seines Erachtens gebe es dann in dem Bereich 2 Stellen für Volljuristen. Seine Frage ist, ob das nötig sei oder ob die Einstellung einer Juristin auf die Zukunft ausgerichtet ist im Hinblick auf das Ausscheiden eines Mitarbeiters.

 

Es antwortet Herr Bürgermeister Sonders:

Diese Stelle sei notwendig, um wegen der erforderlichen Einarbeitungszeit einen nahtlosen Übergang beim Ausscheiden des jetzigen Stelleninhabers sicherzustellen.

 

 

0,5 Stelle Hallenbad

Auch diese Position hätte die CDU-Fraktion gern erläutert.

 

Es antwortet Herr Bürgermeister Sonders:

Hierzu sei zu sagen, dass im Hallenbad 1 Stelle gD  infolge Ausscheidens eines Mitarbeiters komplett gestrichen wurde.

Allerdings sei es nötig, dort vor Ort eine Verwaltungsmitarbeiterin zu haben, die   verschiedene Anträge entgegen nimmt und bestimmte Verfahren bearbeitet. Dies beinhalte die 0,5-Stelle in relativ niedriger Entgeltgruppe.

 

 

Klimaschutzmanager

Dieser habe einen Zeitvertrag und es sei s.E. derzeit noch nicht abzusehen, ob es sich dabei um ein Arbeitsfeld handelt, welches später  vielleicht auch mit anderem Personal abgedeckt werden könnte, so dass man sich da seiner Meinung nach nicht unbedingt auf eine manifestierte Dauerstelle festlegen müsse.

 

Es antwortet Herr Erster Beigeordneter Kahlen:

Es sei richtig, dass der Klimaschutzmanager zunächst befristet eingestellt worden sei. Der Vertrag laufe mit dem Förderungszeitraum zunächst aus. Wenn die Förderung nicht verlängert werde, müsse durch den Rat der Stadt bzw. durch den Hauptausschuss entschieden werden, wie weiter verfahren werden solle. 

 

 

Renten- bzw. Versicherungsstelle

Bezug nehmend auf die Ausführungen auf Seite 15 des Personalbegrenzungskonzeptes, wo der Ratsbeschluss zur Haushaltssatzung 2015/2016 mit der Aufstellung des Haushaltssicherungskonzeptes inklusive dem Wegfall der Renten- bzw. Versicherungsstelle angeführt wird,  bittet Herr Stv. F. Brandt um eine Erklärung dafür, warum der Verwaltungsvorstand entgegen diesem Ratsbeschluss die Weiterführung beschlossen habe.

 

Es antwortet Herr Erster Beigeordneter Kahlen:

Aufgrund aktueller Rechtsprechung sei festgestellt worden, dass ein Minimum an Beratungsleistung anzubieten sei.

 

 

9,2 Stellen Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit

Nach Ansicht von Herrn Stv. F. Brandt sei das Amt überbesetzt. Er schätzt ein, dass die Aufgaben mit 6,0 Stellen insgesamt erledigt werden könnten.

 

Es antwortet Herr Bürgermeister Sonders:

Er sei zu bedenken, dass in den 9,2 Stellen auch die Stadtbücherei komplett mit enthalten ist, darüber hinaus seien diesem Amt zusätzliche Aufgaben übertragen worden.

 

 

Weitere Positionen seien:

0,6 Stadtplanung,

1,0 Bauordnung,

1,0 Wohngeldstelle,

1,0 Tiefbau.

Die Frage sei, warum diese Stellen erforderlich sind.

 

 

Wohngeld- oder Baubereich

Es antwortet Herr Erster Beigeordneter Kahlen:

Hier sei auf die gestiegenen Fallzahlen im  Wohngeld- und Baubereich zu verweisen.

 

Zum Baubereich ergänzt die Technische Beigeordnete,  Frau Lo Cicero-Marenberg, noch wesentlicher sei, dass mit Inkrafttreten der neuen Bauordnung NRW am 28.12.2017 der derzeit noch geltende § 67 zum sogenannten „Freistellungsverfahren“ entfalle. Das bedeute, dass alle Verfahren, die vorher in der Freistellung bearbeitet werden konnten in der Baugenehmigung wieder der klassischen Prüfungspflicht unterliegen. Bei einer Größenordnung von bis zu 100 Fallzahlen pro Jahr bedeute dies natürlich einen sehr erheblichen Mehraufwand, so dass  vor dem Hintergrund der einzuhaltenden Fristen für die Erteilung von Baugenehmigungen erhöhter Handlungsbedarf zur personellen Aufstockung bestehe, ohne die der Antragsflut im Zusammenhang mit der neuen Rechtslage nicht begegnet werden könne.

 

 

Zur Beantwortung weiterer Fragen, die bis zur Sitzung des Rates der Stadt noch auftreten, stehe die Verwaltung selbstverständlich gern zur Verfügung, so Herr Bürgermeister Sonders.

 

 

Abschließend merkt Herr Stv. F. Brandt an, dass es vielleicht sinnvoll wäre, auch einmal das Personal in den Gesellschaften, wie FOGA, GSG etc., darzustellen.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die Angelegenheit wird im Zuge der Weiterentwicklung des Beteiligungscontrollings aufgegriffen und weiterverfolgt.

 

 

Anschließend stellt Herr Bürgermeister Sonders an die Ausschussmitglieder die Frage, ob ein Empfehlungsbeschluss für den Rat der Stadt gefasst werden soll oder ob die Angelegenheit ohne Empfehlungsbeschluss an den Rat der Stadt verwiesen werden soll.

 

Für die SPD-Fraktion spricht sich Herr Stv. Loosz dafür aus, die Beratung zum Stellenplan komplett an den Rat der Stadt zu verweisen.

 

Die GRÜNE-Fraktion und die CDU-Fraktion hatten sich bereits gleichlautend geäußert.

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Hauptausschuss verweist die Beratung zum Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2017 ohne Empfehlungsbeschluss an den Rat der Stadt in seiner Sitzung am 11.05.2017.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.alsdorf.de/public/to020?TOLFDNR=14664&selfaction=print