04.05.2017 - 9 Beratung über den Entwurf der Haushaltssatzung ...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

 

Zum vorbezeichneten Tagesordnungspunkt führt Herr Kämmerer Hafers aus, dass nach Einbringung der Haushaltssatzung 2017 am 31.01.2017 zwischenzeitlich die themenbezogenen Beratungen in allen Fachausschüssen stattgefunden haben. Die sich daraus ergebenden moderaten Anpassungen seien als Auswirkung auf den konsumtiven Teil im so genannten Ergebnishaushalt aus Anlage 1 zur heute vorliegenden Vorlage zu ersehen. Durch Verschiebung einzelner Positionen ergebe sich per Saldo ein kleines Plus i.H.v. ca. 6.000 Euro. Resultierend aus der letzten Sitzung des Ausschusses für Schulen, Sport und Kultur und den dortigen Empfehlungen hinsichtlich des Programmes „Gute Schule 2020“ waren zusätzlich 21 Investitionsmaßnahmen in den fortgeschriebenen Entwurf der Haushaltssatzung 2017 aufzunehmen. Durch die Aufnahme dieser zusätzlichen Maßnahmen ändere sich auch die Kreditermächtigung für die Jahre 2017 bis 2020. Beides sei dargestellt in Anlage 2. Weiterhin sei den Sitzungsunterlagen als Anlage 3 ein Haushaltssanierungsplan beigefügt, welcher im Zusammenhang mit der Genehmigung zur Teilnahme der Stadt Alsdorf an der dritten Stufe des Stärkungspaktes zu erstellen war. Dieser sei bis 30.06.2017 vom Rat der Stadt zu beschließen und der Bezirksregierung zur Genehmigung vorzulegen. Mit dem heute zur Beschlussfassung vorgelegten Haushaltssanierungsplan werde s.E. den hohen Anforderungen des Stärkungspaktgesetzes entsprochen. Letztendliches Ziel sei, dass die Stadt Alsdorf am 01.01.2028 wieder über ein positives Eigenkapital verfüge.

Die einzelnen Schritte hierzu sind im Haushaltssanierungsplan dargestellt.

 

Herr Stv. Heidenreich äußert sich dahingehend, dass die GRÜNE-Fraktion erst in der Sitzung des Rates zur Sache Stellung nehmen werde.

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Beschluss:

 

Der Hauptausschuss des Rates der Stadt empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt die aufgestellte und bestätigte Haushaltssatzung 2017 unter Berücksichtigung der durch die Fachausschüsse und die Verwaltung vorgelegten Veränderungen des Ergebnisplanes (Anlage 1 zur Originalniederschrift).

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt den Investitionshaushalt und die hierdurch entstehende Anpassung der Kreditermächtigung (Anlage 2 zur Originalniederschrift).

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt den Haushaltssanierungsplan 2017 (Anlage 3 zur Originalniederschrift) und beauftragt die Verwaltung, die Genehmigung bei der Bezirksregierung Köln einzuholen.
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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig (bei 5 Enthaltungen).

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.alsdorf.de/public/to020?TOLFDNR=14674&selfaction=print