11.05.2017 - 5 Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll:

Herr Bürgermeister weist darauf hin, dass sich vor der Sitzung eine redaktionelle Änderung der Seiten 1/14, 4/14 und 7/14 der Anlage 1 ergeben habe.

 

Seite: 1/14

    bisher:  neu:

Gehobener Dienst A 10

Zahl der Stellen insgesamt:       7,3   8,3

davon ausgesondert:       1,0   2,0

 

Mittlerer Dienst A8

Zahl der Stellen insgesamt:       27,5   35,5

davon ausgesondert:       24,0   31,0

 

Mittlerer Dienst A 7

Zahl der Stellen insgesamt:       22,0   14,0

davon ausgesondert:       22,0   14,0

 

 

Seite 4/14

 

Produktbereich 02-04-01 Feuerwehr

Gehobener Dienst A10:       1,5   2,5

Mittlerer Dienst A 9:       5,0   4,0

Mittlerer Dienst A 8:       23,0 31,0

Mittlerer Dienst A 7:       22,0 14,0

 

 

Seite 7/14

 

Insgesamt

Gehobener Dienst A 10:       7,3   8,3

Mittlerer Dienst A 9:       11,0 10,0

Mittlerer Dienst A 8:       27,5 35,5

Mittlerer Dienst A 7:       22,0 14,0

 

Herr Erster Beigeordneter Kahlen führt aus, dass seit der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2015/2016 22 der 33,5 Stellen besetzt worden seien. 24 der nun zusätzlich ausgewiesenen Stellen ergeben sich aus gesetzlichen beziehungsweise rechtlichen Verpflichtungen, circa acht Stellen seien gefördert oder gebührenfinanziert. Darüber hinaus weist er darauf hin, dass das Personalkostenbegrenzungskonzept auf dem Stellenplanentwurf 2017 gründe. Hinsichtlich der kürzlich bekannt gegebenen Änderung merkt er an, dass im Vorfeld die Verwaltung die im Stellenplan 2015 und 2016 ausgewiesenen Stellen für die Besoldungsgruppen A 8 von 41,5 Stellen auf zunächst 23 Stellen reduziert habe. Dementsprechend seien zunächst 22 Stellen nach A 7 im Entwurf ausgewiesen worden. Aufgrund der aktuellen erheblichen Änderungen der Qualifikationsanforderungen im Rettungsdienst müssen die Rettungsfahrzeuge zukünftig statt mit Rettungsassistenten mit Notfallsanitätern besetzt werden. Diese Notfallsanitäter sollen auch die bisher von den Rettungsärzten wahrgenommenen Tätigkeiten übernehmen. Das bedeute, dass die Feuerwehrkräfte, die im Rettungsdienst zukünftig eingesetzt werden sollen, eine entsprechende qualifizierte Zusatzausbildung ablegen müssen. Um entsprechende Anreize zu setzen, finden derzeit zwischen der Feuerwehrleitung, der Personalabteilung und dem Personalrat Gespräche über ein neues Feuerwehrkonzept statt. Absehbar sei, dass die Feuerwehrleute, die erfolgreich die Ausbildung zum Notfallsanitäter abschließen, bewertungstechnisch die Voraussetzung der Besoldungsgruppe A 8 erfüllen. Um auch zukünftig besoldungsrechtlich reagieren zu können, halte der Personalrat eine Aufstockung dieser maßgeblichen Stellen im Stellenplan 2017 für erforderlich, da im Rahmen des Stärkungspaktes vielleicht keine Anpassung mehr möglich sei. Es handle sich hierbei auch nicht um eine Stellenmehrung und die Anhebung der bisherigen A 7 Stellen werde auch vom Personalkostenbegrenzungskonzept abgedeckt.

 

Herr Bürgermeister Sonders ergänzt, dass im Stellenplan eine Stellenanhebung von einer B 2 Stelle auf eine B 3 Stelle vorsorglich eingepflegt worden sei, da der Rat der Stadt die Beigeordneten wieder zu wählen habe. Falls eine Wiederwahl der jetzigen Beigeordneten erfolge, bestehe die Möglichkeit, die Stelle des Ersten Beigeordneten auf eine B 3 Stelle anzuheben. Natürlich liege die Wiederwahl und auch die Anhebung der Stelle im Ermessen des Rates der Stadt, aber sie sei eingepflegt worden, um das im Nachhinein nicht mehr ändern zu müssen. Es sei auch kein Automatismus damit verbunden, da für die Stellenanhebung noch ein gesonderter Beschluss erforderlich sei.

 

Herr Stv. Heidenreich, GRÜNE-Fraktion, fragt, ob der Stellenplan wieder geändert werden müsse, wenn die Anhebung der Stelle im jetzigen Stellenplan erfolge und man sich später doch für die alte Besoldung entscheide.

 

Herr Bürgermeister Sonders verneint die Frage von Herrn Stv. Heidenreich. Die Anhebung sei möglich, aber erst dann umsetzbar, wenn ein ausdrücklicher Beschluss des Rates der Stadt erfolge.

 

Herr Stv. Franz Brandt, CDU-Fraktion, führt aus, dass der Stellenplan Bestandteil der Haushaltssatzung sei und somit jeder, der den Stellenplan ablehne, auch den Haushaltsentwurf ablehnen müsse. Der unter TOP 6 zu behandelnde Haushaltsentwurf sei im Grunde genommen den Sünden der Vergangenheit geschuldet. Da das nicht mehr geändert werden könne, könne man dem Haushaltsentwurf eigentlich zustimmen, zumal die Kämmerei erneut hervorragende Arbeit geleistet habe. Er spricht Herrn Kämmerer Hafers, Referat Finanzen, Herrn Gillessen, A 20 – Kämmereiamt, sowie allen beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein herzliches Dankeschön aus. Dem Stellenplan könne so jedoch nicht zugestimmt werden. Infolge dessen werde die CDU-Fraktion sowohl beim Stellenplan, als auch bei der Haushaltssatzung mit nein stimmen. Der vorgelegte Stellenplan nehme unter anderem Bezug auf das Personalkostenbegrenzungskonzept. Diesbezüglich hätten viele fragliche Dinge vielleicht aus dem Weg geräumt werden können, wenn sie offen kommuniziert worden wären. Diese Chance sei aus Sicht der CDU-Fraktion allerdings nicht genutzt worden. Die Anhebung der B 2 auf eine B 3 Stelle sei auch in der letzten Woche eher zufällig aufgefallen. Die Anhebung werde nirgendwo erwähnt, auch nicht in der Darstellung der Sachlage. Heute schon zu entscheiden, ob jemand wiedergewählt und dann höher gruppiert werde, sei ein Vorsorgebeschluss, der so nicht nachvollziehbar sei. Die CDU-Fraktion sei darüber verärgert, da vor einigen Monaten auf die zusätzlichen Aufwandsentschädigungen für Ausschussvorsitzende auf Antrag der SPD- und CDU-Fraktion verzichtet worden seien. Der Rat der Stadt habe schon auf erhebliche Summen verzichtet, im Stellenplan sehe man diesen Verzicht allerdings nicht. Durch den Stärkungspakt erhalte man 4,7 Millionen € mehr Geld. In Verbindung mit dem Stellenplan müsse man sagen, dass schon etliche Millionen € auf Dauer in zusätzlichen Personalkosten versinken, die teilweise vielleicht sein müssen, aber teilweise auch nicht. Die CDU-Fraktion habe auch letzte Woche im Hauptausschuss zu einigen Positionen unbefriedigende Antworten erhalten, angefangen bei der Rentenversicherungsstelle. Der Rat der Stadt habe seinerzeit den Wegfall der Stelle beschlossen, der Verwaltungsvorstand habe sich dann aber dagegen entschieden. Wenn der Grund dafür zu einem frühen Zeitpunkt kommuniziert worden wäre, hätte der Rat der Stadt vielleicht seinen Beschluss aufheben oder das so mittragen können. Auch bei der Diskussion zum Verdienstausfall der selbstständigen Stadtverordneten, der seitens der Landesregierung auf bis zu 80 € pro Stunde angehoben worden sei, sei zur Selbstdisziplinierung animiert worden, um den Haushalt zu schonen. Das habe scheinbar nicht so flächendeckend geklappt und mittlerweile müsse man auch überlegen, ob diese Bescheidenheit aufgegeben und auch der Beschluss bezüglich der Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende aufgehoben werden solle. Im Stellenplan stehe auch nach wie vor eine Stelle und somit eine Kostenposition, die eigentlich nicht in den Stellenplan gehöre, nämlich die Stelle des Geschäftsführers des Energeticon. Diese laufe zwar aus, aber wenn man sich noch näher mit dem Stellenplan beschäftige, stelle sich zusätzlich die Frage, aus welchem Grund zwei neue Stellen für E-Government benötigt werden. Es sei zwar im Hauptausschuss erläutert worden, dass das aufgrund der Digitalisierung erfolgen müsse, allerdings scheine diese Digitalisierung nur mehr Investitionen zu bringen und sonst nichts. Die CDU-Fraktion vertrete hier die Meinung, dass zum Thema Digitalisierung auch Schulungen durchgeführt werden können oder auch aus dem vorhandenen Personal Leute benannt werden, die sich mit dem Thema beschäftigen. Weiterhin werden Stellen für die Stadtplanung, Bauordnung, Wohngeldstelle und den Tiefbau angehoben. Frau Technische Beigeordnete Lo Cicero-Marenberg habe dazu zwar gesagt, dass die Fallzahlen zunehmen und für Freistellungsanträge ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werde müsse, aber weshalb dafür weitere 3,6 Stellen benötigt werden, wisse die CDU-Fraktion nicht. Auch bei diesen Stellen hätten mehr Bemühungen angestellt werden müssen, mit dem vorhandenen Personal die Lücken zu schließen. Diese Anstrengung sei auch mit Blick auf den Stärkungspakt notwendig. Das ganze Projekt sei auf so schmalem Grat gebaut, wenn auch nur ein Parameter schief laufe, zum Beispiel eine Zinserhöhung erfolge, gerate das System aus dem Ruder. Im Haushaltsentwurf seien die notwendigen Reserven dafür nicht eingeplant. Auch seien hier einige Parameter etwas geschönt, wie zum Beispiel die Wachstumsraten. Zudem falle auf, dass im Jahre 2022 ein Ausgleich erzielt werden solle und danach auf einmal die Steuern wieder erhöht werden, da man ab dem Jahre 2023 sonst die erforderlichen Einnahmen nicht mehr generieren könne. Natürlich könne man an dieser Stelle so optimistisch sein, dass alles komplett glatt laufe und das Haushaltssicherungskonzept mit dem Stärkungspakt so funktioniere. Die CDU-Fraktion halte es aber für sehr unrealistisch, dass das mit diesem Stellenplan gelinge und infolgedessen lehne die CDU-Fraktion den Stellenplan und somit auch den Haushaltsentwurf ab.

 

Herr Bürgermeister Sonders weist darauf hin, dass der Stellenplan auf dem fuße, was der Rat der Stadt an Aufgaben beschließe. Man könne nicht ständig Aufgabenerweiterungen oder Stadtentwicklungen beschließen und dann erwarten, dass alles damit verbundene mit dem gleichen Personalstand zu bewältigen sei. Bei so vielen neu entwickelten Baugebieten gehen zusätzliche Bauanträge ein, die in einer gewissen Zeit bearbeitet werden müssen. Dafür werde zusätzliches Personal benötigt und es gebe auch gesetzliche Änderungen, die ebenfalls einen Mehraufwand bedeuten. Auch dafür müsse mehr Personal zur Verfügung gestellt werden. Er könne den Unmut nicht verstehen, schließlich sei zum Thema Personalkostenbegrenzungskonzept zu einem interfraktionellen Gespräch eingeladen worden, bei dem jegliche Fragen hätten gestellt werden können. Dies sei aber seitens der CDU nicht geschehen. Gelegenheiten, um Fragen diesbezüglich zu stellen, habe es zu genüge gegeben. Außerdem sei auch seitens der Verwaltung bezüglich der Aufwandsentschädigung nicht gesagt worden, dass gespart werden müsse. Der Antrag sei von der CDU- und SPD-Fraktion gestellt worden. Heute werde der Stellenplan beschlossen und natürlich habe jeder das Recht, diesem zuzustimmen oder ihn abzulehnen. Wenn beschlossen werde, dass Personal abgebaut werde, könne er gerne die daraus resultierenden Folgen darlegen, an welcher Stelle dann gespart werden müsse oder auch welche Aufgaben mit dem dann vorhandenen Personalportfolio nicht mehr erfüllt werden können. Im freiwilligen Bereich sei das natürlich etwas anderes, als im Pflichtbereich. Wenn Pflichtaufgaben nicht mehr erfüllt werden können, müsse dementsprechend reagiert werden. Bezüglich der Rentenversicherungsstelle sagt er, dass man von einer Schließung dieser Stelle ausgegangen sei. Nun habe es aber Urteile und Änderungen in der Auffassung der bestehenden Gesetzeslage gegeben, wonach man nicht komplett auf diese Stelle verzichten könne. Aus diesem Grund werde der Stellenplan auf diese Gegebenheiten wieder angepasst, um auch diese Aufgaben erfüllen zu können. Darüber beschließe natürlich letztendlich der Rat der Stadt.

 

Herr Stv. Heidenreich, GRÜNE-Fraktion, teilt mit, dass die GRÜNE-Fraktion immer relativ große Vorbehalte gegen den Stellenplan gehabt habe, gerade weil dieser auch mit Kürzungen in verschiedenen Bereichen verbunden gewesen sei, die die GRÜNE-Fraktion nicht für richtig halte. Eigentlich würde es aber für eine Stimmenthaltung reichen, es sei jedoch nicht nachvollziehbar, eine Anhebung der B 2 Stelle schon zu beschließen, ehe man sich über die Sachlage unterhalten habe. Er stellt daher für die GRÜNE-Fraktion den Antrag, die im Stellenplan vorgeschlagene Erhöhung einer B 2 auf eine B 3 Stelle rückgängig zu machen.

 

Herr Stv. Loosz, SPD-Fraktion, wendet ein, dass die Erhöhung auf eine B 3 Stelle dem Rat der Stadt erst bei Wiederwahl des Ersten Beigeordneten obliege. Es müsse aber jetzt schon eingebracht werden, genau wie die anderen Stellen. Wenn das nicht im Stellenplan vorgesehen werde, können diese Stellen nicht entsprechend eingruppiert werden. Er spricht sich deshalb für den Stellenplan aus.

 

Herr Stv. Heidenreich, GRÜNE-Fraktion, sieht das anders. In der Ratssitzung, in der über die anzuhebende Stelle entschieden werde, könne ebenfalls eine Stellenplanänderung auf die Tagesordnung gesetzt und beschlossen werden.

 

Herr Bürgermeister Sonders macht deutlich, dass dem Rat der Stadt frei stehe, darüber zu beschließen. Klar sei aber, dass mit dem Beschluss des Stellenplanes nicht automatisch eine Stellenanhebung verbunden sei. Der Rat der Stadt müsse separat über die Frage der Wiederwahl der Beigeordneten und auch über die Stellenanhebung beschließen.

 

Herr Bürgermeister Sonders lässt sodann über den Antrag der GRÜNE-Fraktion abstimmen. Dieser wird mit Mehrheit (bei 11 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen) abgelehnt.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 in der als Anlage zur Originalniederschrift vorgelegten Fassung.

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Abstimmungsergebnis:

Mit Mehrheit (bei 12 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen)

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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