22.12.2020 - 5 Feststellung der Gültigkeit der Wahl zum Bürger...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Wahlprüfungsausschuss
- Datum:
- Di., 22.12.2020
- Status:
- öffentlich (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 10 - Amt für Zentrale Dienste, Organisation und Wahlen
- Beschluss:
- unverändert beschlossen
Beschluss:
Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt Alsdorf stellt fest, dass keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum Bürgermeister der Stadt Alsdorf am 13. September 2020 vorliegen.
Er stellt weiterhin fest, dass keiner der Fälle des § 40 Abs. 1 Buchstaben a bis c des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz – KWahlG) vorliegt und erklärt die Wahl zum Bürgermeister gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe d KWahlG für gültig.