25.02.2021 - 9 Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet; hier: ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 25.02.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 51.1 - Jugendamtsverwaltung
- Beschluss:
- unverändert beschlossen
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt beschließt:
a) Die Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege – Fortschreibungszeitraum 01.08.2021 – 31.07.2023 – wird zur Kenntnis genommen.
b) Die dargestellten Planansätze werden bestätigt:
- als Planungsgrundlage gilt eine Versorgungsquote in Höhe von 100 % für 3-Jährige Kinder bis zur Einschulung und eine Versorgungsquote in Höhe von 45 % für unter 3-jährige Kinder;
- Betreuungsplätze in Kindertagespflege sollten unter Berücksichtigung der durch das Land vorgesehenen Kontingentierung vorgehalten werden.
Darüber hinaus wird der durch die Verwaltung dargestellte Sachverhalt zu den bereits in den letzten Bedarfsplanungen beschlossenen Maßnahmen zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird die notwendigen Schritte zur Erreichung der angestrebten Versorgungsquoten in die Wege leiten.
c) Die Zahl der in der Stadt Alsdorf tätigen Kindertagespflegepersonen wird für das Kindergartenjahr 2021/2022 auf insgesamt 37 festgelegt.
d) Die mit den Landesmitteln geförderten Einrichtungen werden weiterhin für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege oder Familienzentren nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) – Sechstes Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – überwiegend genutzt. Plätze, die seit 2008 im Rahmen der U3-Investitionsprogramme geschaffen wurden, werden vorranging mit Kindern unter drei Jahren belegt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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öffentlich
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2,7 MB
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öffentlich
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859,7 kB
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