09.03.2021 - 15 Feststellung der Gültigkeit der Wahl zum Bürger...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Beschluss:

Der Rat der Stadt Alsdorf stellt fest, dass keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum Bürgermeister/zur Bürgermeisterin der Stadt Alsdorf am 13. September 2020 vorliegen.

 

Er stellt weiterhin fest, dass keiner der Fälle des § 40 Abs. 1 Buchstaben a bis c des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz – KWahlG) vorliegt und erklärt die Wahl zum Bürgermeister/zur Bürgermeisterin gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe d KWahlG für gültig.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig