09.03.2021 - 17 Feststellung der Gültigkeit der Wahl der Migran...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Gremium:
- Rat der Stadt Alsdorf
- Datum:
- Di., 09.03.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 10 - Amt für Zentrale Dienste, Organisation und Wahlen
- Beschluss:
- unverändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Alsdorf stellt fest, dass keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl der Migrantenvertreter/innen im Integrationsrat der Stadt Alsdorf (Integrationsratswahl) am 13. September 2020 vorliegen.
Er stellt weiterhin fest, dass keiner der Fälle des § 40 Abs. 1 Buchstaben a bis c des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz - KWahlG) vorliegt und erklärt die Wahl der Migrantenvertreter/innen im Integrationsrat der Stadt Alsdorf (Integrationsratswahl) gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe d KWahlG für gültig.