09.03.2021 - 18 Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 83 GO NRW h...

Beschluss:
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Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt den überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 83 II 1 GO NRW in Höhe von 105.666,98 € im Bereich Geschäftsaufwendungen IT (Sachkonto 543930, Kostenträger 01-04-02, Kostenstellen 0208) zu.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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