09.03.2021 - 27 Beratung über den Entwurf der Haushaltssatzung ...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

Dieser Punkt wurde vorgezogen und nach TOP 7 behandelt.

 

Eingangs informiert Herr Kämmerer Hafers ausführlich zum Entwurf der Haushaltssatzung (Anlage 1 der Niederschrift).

 

Die Herren Stadtverordneten Willms, SPD-Fraktion, und Heidenreich, GRÜNE-Fraktion, geben ihre Stellungnahme zum Haushalt ab (Anlagen 2 und 3 der Niederschrift).

 

Des Weiteren äußert sich Herr Stv. Franz Brandt, CDU-Fraktion, zum Haushalt. Zu den Ausführungen von Herrn Stv. Willms sagt er, dass auch der SPD-Fraktion eine mögliche Erhöhung der Grundsteuer B zuzuschreiben sei. Die CDU-Fraktion habe Anträge eingereicht, um die Missstände im Bereich Annapark zu beseitigen. Zum einen solle ein Kamerasystem installiert werden und weitere Müllbehälter. Zudem solle der Präsenzdienst mit Mehrzweckstöcken ausgestattet werden. Er bittet darum, einzeln darüber abzustimmen, ob die genannten Maßnahmen in den Haushalt eingestellt werden. Zum Thema Austaktung der Aseag-Linie bemerkt er, dass aufgrund der Corona-Pandemie keine vernünftige Auslastung gegeben sei. Aus diesem Grund sei dieses Thema vertagt worden. Er habe seinerzeit die Neutaktung befürwortet.

 

Herr Bürgermeister Sonders erwidert zum Thema Grundsteuererhöhung, dass die GRÜNE-Fraktion zwar den Haushalt ablehne, auf der anderen Seite jedoch keine Vorschläge zur Verhinderung mache. Er informiert darüber, dass ein Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes NRW eingegangen sei. In diesem stehe, dass die Folgen der Corona-Krise die Handlungsfähigkeit der Kommunen gefährden. Die Städte und Gemeinden in NRW stellen sich auf drastische Einnahmeverluste bis 2024 ein und appellieren an Land und Bund, die Kommunen wie im Jahr 2020 zu unterstützen. Bei den Kosten für die Unterkünfte von Hartz IV-Empfängern sei dauerhaft eine Entlastung von 75 % durch den Bund erfolgt. Dies entlaste den Haushalt der StädteRegion und der Stadt Aachen um 26 Millionen €. Davon entfallen auf die Altkreiskommunen circa 13 Millionen €. Bei der Entlastung der StädteRegionsumlage seien davon allerdings nur 5 Millionen € angekommen, der Rest sei verrechnet worden. Anfang Januar sei der Bescheid der Landesregierung über die Krankenhauspauschale eingegangen. Dieser belaufe sich auf 750.000 €. Einen geforderten Kostenausgleich für die Kosten der Flüchtlinge werde es nicht geben, nur für neue Flüchtlinge, wenngleich diese Kostenübernahme keinesfalls kostendeckend sein werde. Wenn diese Summen nicht zu zahlen wären, müsse nicht über eine Erhöhung der Grundsteuer nachgedacht werden. Solange es dafür keine Änderungen auf Bundes- und Landesebene gebe, haben die Kommunen eine schwere Last zu tragen. Er bittet die Fraktionen darum, gemeinsam bei den politischen Vertreterinnen und Vertretern im Bundestag diesbezüglich zu intervenieren. Zu den Anträgen der CDU-Fraktion führt er aus, dass die Anbringung eines Kamera-Systems im Annapark gesetzlich untersagt sei. Eine vernünftige Müllentsorgung sei mit dem Eigenbetrieb umsetzbar, dafür werden keine zusätzlichen Ausgaben benötigt. Die Ausstattung des Ordnungsamtes mit Mehrzweckstöcken würde er gerne rechtlich prüfen lassen. Da für diese Ausstattung keine hohen Kosten anfallen, brauche man über die Finanzierung nicht zu sprechen.

 

Herr Stv. Brandt, CDU-Fraktion, ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

Herr Stv. Heidenreich, GRÜNE-Fraktion, bemerkt, dass über eine allgemeine Reform das komplette Finanzsystem überdacht werden müsse. Zur Erhöhung der Grundsteuer B teilt er mit, dass dies ja nicht die einzige Einnahmequelle sei und verweist dabei auf die Gewerbesteuer.

 

Herr Bürgermeister Sonders betont, dass die Gewerbesteuer zu 81 % an Umlageverbände fließe und lediglich 19 % bei der Stadt verbleiben. Es seien auch in anderen Bereichen, wie z. B. bei der Hunde- oder Vergnügungssteuer Erhöhungen durchgeführt worden, die  Erhöhung der Grundsteuer sei aber am effektivsten.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die aufgestellte und bestätigte Haushaltssatzung 2021 inkl. der 4. Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes 2017 bis 2023 unter Berücksichtigung der durch die Verwaltung vorgelegten Veränderung des Ergebnisplanes und der Investitionsplanung (Anlagen 1 und 2 der Originalniederschrift).

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen