31.03.2022 - 8 Widmung von Straßen im Stadtgebiet

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) folgende Gemeindestraßen als Anliegerstraßen dem öffentlichen Verkehr zu widmen:

 

Rosenstraße   - Anliegerstraße

Sudermannstraße  - Anliegerstraße

Am Hang   - Anliegerstraße

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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