31.05.2022 - 7 Bebauungsplan Nr. 355 - Am alten Hertha Sportpl...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

Herr Janssen, GRÜNE, wiederholt die bereits das letzte Mal vorgetragenen Bedenken gegen den räumlichen Geltungsbereich und fragt in diesem Zusammenhang nach, wer die Kosten für die Sanierung des südlichen Teilbereiches (Sportplatz), der Bodenbelastungen aufweist, übernehme und mit welchen Maßnahmen man rechnen müsse.

 

Die Technische Beigeordnete, Frau Lo Cicero-Marenberg, führt aus, dass dieses Projekt durch die Bauland GmbH entwickelt werde, so ähnlich, wie bei der Entwicklung von anderen Sportplätzen in der Vergangenheit. Auch bei der Entwicklung des Geländes „Rot-Weiß-Sportplatz“ seien Sanierungsverfahren erforderlich gewesen. Solche Probleme der Bodenbelastung seien bei der Entwicklung von Sportplätzen nicht ungewöhnlich. Es werde gutachterlich festgehalten, welche bodenaufbereitenden Maßnahmen erforderlich seien und die entsprechende Umsetzung obliege demzufolge dem jeweiligen Planentwickler, hier Bauland GmbH.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung fasst folgenden Empfehlungsbeschluss für den Rat der Stadt Alsdorf:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt:

a)             nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Anlage 11), zum Bebauungsplan Nr. 355 – Am alten Hertha Sportplatz – die von der Verwaltung dazu vorgelegten Beschlussentwürfe (Anlage 12, rechte Spalte).

b)             den Bebauungsplanentwurf Nr. 355 – Am alten Hertha Sportplatz als Satzung.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Mit Mehrheit (bei 2 Gegenstimmen)

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Anlagen zur Vorlage