21.06.2022 - 4 Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 83 GO NRW h...

Beschluss:
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Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt stimmt den überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 83 II 1 GO NRW in Höhe von 87.500,- € im Bereich Pauschalentschädigung, Sitzungsgelder, Verdienstausfall etc. (Sachkonto 549200, Kostenträger 01-01-01, Kostenstelle 1112) zu.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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