15.09.2022 - 8 Bebauungsplan Nr. 343 - An der Heide - a) Besc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtentwicklung
- Datum:
- Do., 15.09.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 61 - Amt für Planung und Umwelt
- Beschluss:
- unverändert beschlossen
Protokoll:
Herr Stv. Malecha, GRÜNE-Fraktion, teilt mit, dass man aufgrund der Entscheidung nach § 13a BauGB dem Bebauungsplan skeptisch gegenüber stehe. Zudem sei die verkehrliche Situation des Baugebietes ungünstig und im Gutachten zum Bebauungsplan sei nachzulesen, dass der Knoten an der Theodor-Seipp-Straße zusätzlich durch das neue Baugebiet belastet werde. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt sei diese Strecke durch längere Rückstaus belastet. Außerdem würden noch 50-60 Autos/Stunde durch das Neubaugebiet hinzukommen. Aufgrund der vorangegangenen Aussagen werde die GRÜNE-Fraktion die Vorgehensweise der Verwaltung bzw. den Beschlussvorschlag ablehnen.
Herr Felkel, A 65, erklärt, dass sich diese Kreuzung von der Leistungsfähigkeit her in keinem guten Zustand befinde. Jedoch finde durch die zusätzlichen Verkehre der neuen Bebauung keine nachhaltige Verschlechterung statt. Die Einsatzgrenzen dieser Straße werden selbst durch diesen zusätzlichen Verkehrszuwachs eingehalten.
Herr Stv. Malecha, GRÜNE-Fraktion, erläutert dem Ausschuss seine Art der Fahrzeugberechnung. Die Wohneinheiten werden mit 3 Fahrzeugen mal 2 Fahrten/Tag hochgerechnet. Die Zahlen habe er dem Gutachten entnommen, weiter interpretiert und überschlägig gerechnet, mit welcher Zahl zu rechnen sei.
Herr Stv. Brandt, CDU-Fraktion, erkundigt sich, ob jeweils die Zu- und Abfahrt in das Baugebiet über die Otto-Brenner-Straße erfolgen solle. Er fragt nach, ob man an der Einmündung Würselener Straße, die mit einem Poller versehen ist, zusätzlich rausfahren könne, um den Verkehr etwas zu entzerren.
Herr Felkel, A 65, führt aus, dass die angesprochene Ausfahrt im gesamten Planungsprozess nie als Ausfahrt angedacht worden sei, da diese nur eine Baulücke sei. Zudem sei aufgrund der geringen Breite auch kein Begegnungsverkehr möglich. Aus diesem Grunde sei diese Lücke nur als Rettungs- und Notzufahrt ausgewiesen worden.
Herr Stv. Brandt, CDU-Fraktion, fragt weiter zur Querungshilfe - die von Straßenbau NRW im Bereich Otto-Brenner-Straße angeregt worden sei - nach, ob es nicht sinnvoll sei, die Querungshilfe jetzt schon in die Planung mit einzubeziehen, da Straßenbau NRW sich dahingehend geäußert habe, dass eine Zahlung von Mehrkosten im Nachhinein evtl. nicht mitgetragen werde.
Herr Dziatzko, A 61, antwortet, dass dies die Forderung von Straßenbau NRW gewesen und dem Investor zuerst einmal mit auf den Weg gegeben worden sei. Der Investor habe ein Ingenieurbüro mit der Planung beauftragt und danach sei man zu dem Schluss gekommen, dass es nicht lohne, die Querungshilfe zum jetzigen Zeitpunkt zu planen. Es hätten zwei Platanen gefällt werden müssen, um eine entsprechende Querungshilfe herstellen zu können und der betroffene Abschnitt der Würselener Straße hätte mit einer neuen Asphaltdecke überzogen werden müssen. Diese Arbeiten seien jedoch mit enormen Kosten verbunden.
Deshalb schlage die Verwaltung vor, dass die Fußgänger/innen und Radfahrerverkehre Richtung Innenstadt – rechtsrum – erfolgen und nicht über die Querungshilfe Richtung Zopp. Die alltäglichen Verkehre von Fußgängern/Fußgängerinnen und Radfahrern/Radfahrerinnen werden Richtung Innenstadt bzw. Annapark erfolgen und dort seien bereits Querungshilfen vorhanden. Im Falle einer erhöhten Unfallhäufigkeit werde weder die Stadt Alsdorf noch Straßenbau NRW für die Kosten der Querungshilfe aufkommen. Deshalb habe man den Investor dazu verpflichtet, 10 Jahre nach Bezug der ersten Wohnung, bei einer erhöhten Unfallgefahr die Querungshilfe zu finanzieren.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Alsdorf fasst folgenden Empfehlungsbeschluss für den Rat der Stadt Alsdorf:
Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt:
a) nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen aus der informellen Bürgerinformationsveranstaltung sowie der frühzeitigen Behördenbeteiligung (VL 2020/0224/A61) und aus der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 343 – An der Heide -, die von der Verwaltung dazu vorgelegten Beschlussentwürfe.
b) den Bebauungsplanentwurf Nr. 343 – An der Heide – als Satzung.
Anlagen zur Vorlage
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