27.09.2022 - 10 Fortführung der Flüchtlingsarbeit in Alsdorf im...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
10. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 27.09.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 50 - Sozialamt
- Beschluss:
- unverändert beschlossen
Protokoll:
Herr Stv. Heidenreich, GRÜNE-Fraktion, erkundigt sich, wie hoch die Zuwendung an die Sozialverbände im letzten Jahr gewesen sei und ob der Betrag angesichts steigender Flüchtlingszahlen tatsächlich hinreichend sei, da der Antrag der Sozialverbände i.H.v. 153.639,18 € auf 131.500,- € gekürzt worden sei.
Herr Krämer, A 50, weist darauf hin, dass man momentan vor einer Evaluierung der Flüchtlingsarbeitssituation stehe und der Verwaltung bewusst sei, dass man sich aufgrund der derzeitigen haushalterischen Lage neu aufstellen müsse. Im letzten Jahr habe man ebenfalls 131.500,- € erhalten und im Jahr 2021 sei der Betrag etwas höher gewesen. Die Wohnraumaquise stelle die Verwaltung vor immense Probleme, die man nicht alleine mit der Sachbearbeitung gestemmt bekomme. Dementsprechend habe man im Dezember noch eine Dringlichkeitsentscheidung auf Mittelerhöhung fassen müssen. In den nächsten Wochen und Monaten müsse man sich damit auseinandersetzten, dass auch die Wohlfahrtsverbände personelle Engpässe haben und aufgrund dessen stoße man mit dieser Gesamtkonstruktion an finanzielle Grenzen. Die Verwaltung sei in der glücklichen Lage, dass die Wohlfahrtsverbände eng zusammenarbeiten und man mit ABBBA e.V. eine Institution habe, die sich den Menschen verschrieben habe und da ggfls. aushelfen werde, sodass das Angebot, voll umfänglich für das Jahr 2023 angeboten werden könne. Die Flüchtlinge, die momentan die Stadt Alsdorf erreichen, müssten jedoch auch integriert werden und das sei das Ziel für das Jahr 2024.
Herr Stv. Heidenreich, GRÜNE-Fraktion, fasst zusammen, dass sofern sich die Notwendigkeit ergebe, weiteres Geld nachzuschießen, dies dann erfolge oder ob man nach Möglichkeiten suche, wie man die Notwendigkeiten anderweitig bedienen könne.
Herr Bürgermeister Sonders, zeigt auf, dass die Verwaltung die Mittel, die vom Land für diesen Zweck zur Verfügung gestellt werden, nutze. Wenn die benötigten Mittel sich aufgrund des veränderten Flüchtlingsaufkommens verändern, werden diese Mittel entsprechend angepasst.
Herr Krämer, A 50, ergänzt, dass die Stadt Alsdorf eine Verpflichtung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz habe, 3,8 % der Pauschale einzusetzen. Dem sei die Verwaltung bisher gefolgt bzw. es sei immer mehr eingesetzt worden. Hierbei sei insbesondere die Verbindung zu den Wohlfahrtsverbänden zu erwähnen, dort erhalte man kostenlose Hilfen. Jedoch müsse ein Grundstock bereitgestellt werden, der die Flüchtlingsarbeit vorantreibe. Dementsprechend werde die Verwaltung demnächst „Verbindungs- bzw. Netzwerkarbeit“ betreiben. Man befinde sich hierbei im engen Austausch mit der Caritas, Go Better e.V. et cetera, sodass man dann mit diesem Grundstein arbeiten aber auch durch die städtischen Ideen, die mit dem VABW momentan für neue Unterkünfte entwickelt werden, neue Maßstäbe in der Flüchtlingsbetreuung setzen könne. Das Ganze dauere noch ein bisschen und man müsse sich auf die neue Situation einlassen und neu aufstellen.
Herr Stv. Boehm, CDU-Fraktion, spricht Herrn Krämer und seinem Team seinen Dank für die geleistete Arbeit aus, nachdem er sich vor Ort ein Bild der Arbeit des A 50 habe machen können.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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