29.09.2022 - 7 Benehmensherstellung zur Festsetzung der Region...

Beschluss:
unverändert beschlossen
Reduzieren

Protokoll:

Herr Kämmerer Hafers erläutert die Vorlage. Es sei seit einigen Jahren gängige Praxis, dass sich der Rat der Stadt mit den künftigen Eckdaten des Haushaltes der StädteRegion Aachen auseinandersetze. Er führt aus, dass die StädteRegion am 09.08.2022 das Verfahren zur Benehmensherstellung zur Festsetzung der Regionsumlage 2023 in Gang gesetzt habe. Allerdings habe zu diesem Zeitpunkt der StädteRegion die Arbeitskreisrechnung zu den Eckdaten des Finanzausgleiches noch nicht vorgelegen, sodass eigene Berechnungen vorgenommen worden seien. Am 30.08.2022 habe die Arbeitskreisrechnung vorgelegen, somit habe die StädteRegion ihre Daten anpassen können. Anlage 1 der Vorlage sei das Ursprungspaket und in Anlage 2 werden die fortzuschreibenden Einzeldaten aufgrund der Finanzausgleichsthematik dargestellt. Positiv hervorzuheben sei, dass der Umlagesatz mit dem fortgeschriebenen Eckpunktepapier bei 37,3 % verbleibe. Es sei allerdings so, dass trotz der Festsetzung dieses Umlagesatzes der StädteRegionshaushalt nicht ausgeglichen sei. Es sei angedacht, den Fehlbetrag von 12 Millionen € aus der sogenannten Ausgleichsrücklage zu entnehmen. Sollte diese Ausgleichsrücklage der StädteRegion aufgebraucht sein - das werde voraussichtlich im Jahre 2025 der Fall sein - werde es zu einem hohen Anstieg der Regionsumlage kommen.

Er ergänzt, dass der gleiche Umlagesatz nicht die gleiche Zahllast bedeute. In diesem Jahr haben die regionsangehörigen Kommunen ingsgesamt 197,6 Millionen € an die StädteRegion überweisen müssen. Im nächsten Jahr werden es 15 Millionen € mehr sein. Die Stadt Alsdorf werde aufgrund dieser Basisdaten rund 2,2 Millionen € an die Städteregion überweisen müssen. Dies liege an den sogenannten Umlagegrundlagen. Diese seien insgesamt aufgrund der doch sehr positiven Entwicklung der Steuerkraft bei allen Kommunen gestiegen. Gestiegene Umlagegrundlagen führen bei gleichem Hebesatz zu höheren Abgaben. Darüber hinaus führt Herr Kämmerer Hafers in Bezug auf die Landschaftsverbandsumlage aus, dass der Landschaftsverband Rheinland für das Jahr 2022 und 2023 einen sogenannten Doppelhaushalt aufgelegt und in diesem Doppelhaushalt für das Jahr 2023 einen Umlagesatz von 16,65 % prognostiziert habe, basierend auf den damals zur Verfügung stehenden Daten. Die Arbeitskreisrechnung führe auch zu veränderten finanziellen Rahmenbedingungen auf Ebene des Landschaftsverbandes Rheinland. Zum einen steige die Umlagegrundlage aller Kreise und der StädteRegion und zum anderen erhalte der Landschaftsverband Rheinland eigene Schlüsselzuweisungen. Diese erhöhen sich gegenüber dem, was eigentlich im Haushalt 2023 etatisiert worden sei, im Rahmen von Verbesserungen um 547 Millionen €. Die Stadt Alsdorf empfehle daher dem Landschaftsverband, vor allem die Festsetzung der Umlagesatzung zu überdenken oder auf dem Niveau von 16,65 % zu belassen. Im Falle, dass der Landschaftsverband diese Mehrerträge an die Kommunen der StädteRegion weitergeben könnte, könnte der Umlagesatz um mindestens 2 Prozentpunkte reduziert werden. Dadurch würde sich die Möglichkeit ergeben, auch den entsprechenden Regionsumlagesatz zu reduzieren. Das wären dann für die Stadt Alsdorf 1,9 Millionen € weniger, die der städtische Haushalt im Jahre 2023 aufbringen müsste. Am 26.09.2022 haben alle angehörigen Kreise und die StädteRegion den Landschaftsverband aufgefordert, zu diesen neuen finanziellen Rahmenbedingungen Stellung zu nehmen. Darüber hinaus sei auch die Erwartung zum Ausdruck gebracht worden, dass es zu einem stark reduzierten Umlagesatz des Landschaftsverbandes kommen solle.

Die Verwaltung schlage vor, die Benehmensherstellung zum Umlagesatz von 37,3 Prozentpunkten herzustellen, allerdings mit den im Beschlussvorschlag dargestellten Empfehlungen und Bedingungen.

Reduzieren

Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt:

  1. Das Benehmen der Stadt Alsdorf hinsichtlich der von der StädteRegion Aachen in ihren Eckpunkten zum Haushalt 2023 mitgeteilten Umlagesatz i.H.v. 37,3 % für das Haushaltsjahr 2023 wird unter folgenden Bedingungen hergestellt:
    1. Die StädteRegion wird angehalten, zur Minimierung künftiger Risiken für die Stadt Alsdorf aus der Regionsumlage, ihre Konsolidierungsbemühungen weiter zu intensivieren.
    2. Sollten sich bis zur Beschlussfassung über den Städteregionshaushalt 2023 noch Ertragseinbußen und/oder Mehraufwendungen ergeben, dürfen diese nicht zu einer Erhöhung der mitgeteilten Umlagesätze führen, sondern müssen durch Einsparungen oder einer zusätzlichen Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage kompensiert werden.
    3. Die Städteregion wird angehalten, die Erwartung an den Landschaftsverband Rheinland (LVR) bezüglich einer Senkung des LVR-Umlagesatzes gegenüber dem LVR zu äußern und auf eine Senkung hinzuwirken.
    4. Sollten sich bis zur Beschlussfassung über den Städteregionshaushalt 2023 Verbesserungen gegenüber den Eckdaten ergeben, sind diese zur Senkung des Umlagesatzes zu verwenden.
  2. Das Benehmen der Stadt Alsdorf hinsichtlich der ÖPNV-Umlage für das Jahr 2023 mit einem Umlagevolumen i.H.v. 19,561 Mio. € wird hergestellt.
Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage