20.09.2022 - 8 Aufgabenbereich der Hilfen zur Erziehung und de...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Protokoll:

Frau Weller, A 51.2 - Jugendhilfe, verweist auf die Ausführungen in der Vorlage und berichtet, dass die Zahlen in diesem Bereich stetig steigen. Der ambulante Bereich der Eingliederungshilfe sei weiter angestiegen und im Bereich der HZE-Leistungen bleibe man weiter auf einem hohen Niveau.

Eklatant merke man, dass die Veränderung des § 41 SGB VIII für junge Volljährige dahingehend formuliert worden sei, dass das Jugendamt nun dazu verpflichtet sei, Hilfe zu leisten. So soll in begründeten Einzelfällen für einen begrenzten Zeitraum die Hilfeleistung für junge Volljährige auch nach Vollendung des 21. Lebensjahres fortgesetzt werden. Schlussendlich verweist sie darauf, dass die Kostensteigerungen mit der Gesetzesänderung eng zusammen hängen.

 

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Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über die Entwicklung der Kosten im Bereich der Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zur Kenntnis.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einmütig.

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Anlagen zur Vorlage

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