21.03.2023 - 6 Bildung von Ermächtigungsübertragungen im Rahme...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

Herr Stv. Heidenreich erklärt für die GRÜNE-Fraktion, dass diese sich der Kenntnisnahme laut Beschlussvorschlag anschließe. Er weist jedoch darauf hin, dass die Gemeindeprüfungsanstalt die Stadt Alsdorf bereits ermahnt habe, lediglich Maßnahmen im Haushalt zu veranschlagen, deren Finanzierung mit großer Wahrscheinlichkeit auch in einem Jahr zu erwarten seien und bittet im Namen der GRÜNE-Fraktion, dies für die Zukunft zu berücksichtigen.

 

Herr Bürgermeister Sonders bemerkt, dass man mit dieser Thematik sorgfältig umgehe. Es könne aber sein, dass Maßnahmen nicht abgeschlossen oder abgerechnet werden können. Eine Übertragung lasse sich leider nicht immer vermeiden.

 

Herr Stv. Brandt, CDU-Fraktion, fragt, ob die unter Punkt 4 beschlossenen Straßenreparaturmaßnahmen hier nicht auch berücksichtigt werden müssen.

 

Herr Bürgermeister Sonders teilt mit, dass es sich bei den Straßenreparaturmaßnahmen um Aufwandsmaßnahmen handele. Heute werden jedoch Investitionsmaßnahmen beschlossen. Die Straßenreparaturmaßnahmen seien im Jahresabschluss, der möglichst bald vorgelegt werde, berücksichtigt.

 

Herr Kämmerer Hafers ergänzt, dass sich bei einigen Maßnahmenabläufen Verzögerungen ergeben haben und durch die zu beschließende Ermächtigungsübertragung werden die Mittel, die bereits etatisiert gewesen seien, weiterhin zur Verfügung stehen. Die Übertragung verstärke die Liquidität des Investitionshaushaltes 2023. Bei den Straßenreparaturmaßnahmen gehe es darum, dass im Rahmen der Straßenbegutachtung und –bewertung aufgefallen sei, dass die Straßen bereits hätten repariert werden müssen. Hierfür seien außerplanmäßige Mittel bereitzustellen und im Jahresabschluss sei zu dokumentieren, in welcher Periode die unterlassenen Instandhaltungen entstanden seien. Deshalb beziehe sich der Beschluss auf das Jahr 2022.

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Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ermächtigungsübertragungen zum Jahresabschluss 2022 i. H. v. insgesamt 7.979.545,97 € (Anlage) zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage