28.03.2023 - 8 Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet;hier: F...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

Frau Stv. Ivančić teilt für die GRÜNE-Fraktion mit, dass dem Beschlussvorschlag zugestimmt werde. Es sei jedoch aufgefallen, dass bei der Darstellung der finanziellen Auswirkungen ein Rechenfehler vorliege. Die Differenz der BK-Zuschüsse belaufe sich auf circa 1.390.639 € bei einem städtischen Zuschuss von circa 50 %. In der Vorlage sei hier ein Betrag von 395.318 € ausgewiesen, was jedoch keine 50 % darstelle.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Der städtische Zuschuss beläuft sich auf 695.319,50 €.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt:

 

a)     Die Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege – Fortschreibungszeitraum 01.08.2023 bis 31.07.2024 – wird zur Kenntnis genommen.

 

b)     Die dargestellten Planansätze werden bestätigt:

 

-          als Planungsgrundlage gilt eine Versorgungsquote in Höhe von 100 % für 3-jährige Kinder bis zur Einschulung und eine Versorgungsquote in Höhe von 45 % für unter 3-jährige Kinder;

-          Betreuungsplätze in Kindertagespflege sollten unter Berücksichtigung der durch das Land vorgesehenen Kontingentierung vorgehalten werden.

  

Darüber hinaus wird der durch die Verwaltung dargestellte Sachverhalt zu den bereits in den letzten Bedarfsplanungen beschlossenen Maßnahmen zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird die notwendigen Schritte zur Erreichung der angestrebten Versorgungsquoten in die Wege leiten.

 

c)     Die Zahl der in der Stadt Alsdorf tätigen Kindertagespflegepersonen wird für das Kindergartenjahr 2023/2024 auf insgesamt 37 festgelegt.

 

d)     Die Verwaltung ist – im Einvernehmen mit den Trägern – berechtigt, über den 15. März hinaus noch Veränderungen in den geplanten Gruppenformen vorzunehmen.

 

e)     Die mit den Landesmitteln geförderten Einrichtungen werden weiterhin für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege oder Familienzentren nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) – Sechstes Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – überwiegend genutzt. Plätze, die seit 2008 im Rahmen der U 3 – Investitionsprogramme geschaffen wurden, werden vorrangig mit Kindern unter drei Jahren belegt.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.alsdorf.de/public/to020?TOLFDNR=20536&selfaction=print