28.03.2023 - 4 Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 83 GO NRW f...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 500.000 Euro für unterlassene Straßenreparaturmaßnahmen.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig