21.03.2023 - 17 Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemei...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

Herr Erster Beigeordneter Kahlen erklärt, dass die Zuständigkeit grundsätzlich beim Landesbetrieb Straßenbau NRW liege. Er schlägt vor, eine detaillierte Stellungnahme zu erstellen und mit den Beratungen aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung an den Landesbetrieb heranzutreten.

 

Herr Stv. Brandt teilt mit, dass die CDU-Fraktion die Anregungen der Antragstellerinnen nachvollziehen könne und dem Beschlussvorschlag folgen werde. Er bezieht sich auf den im Antrag erwähnten Lärmaktionsplan und fragt nach dem aktuellen Sachstand.

 

Herr Dziatzko, A 61 – Amt für Umwelt und Planung, informiert darüber, dass in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ein Punkt zur Tagesordnung gestellt werde, dass für 2024 Mittel bereitgestellt werden, um den Lärmaktionsplan auf den Weg bringen zu können.

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Beschluss:

Der Hauptausschuss verweist die Angelegenheit zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an den zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung und beauftragt die Verwaltung für die nächste Sitzung des AfS eine beratungsreife Vorlage zu erstellen.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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