20.04.2023 - 4 Energiekonzept für das Bebauungsplangebiet Nr. ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Protokoll:

Herr Steffen, Stadtwerke Alsdorf GmbH (SWA), stellt dem Ausschuss das geplante Energiekonzept für die Nahwärmeversorgung für das Bebauungsplangebiet Nr. 355 – Am alten Hertha-Sportplatz vor. Dieses ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Herr Stv. Willms, SPD-Fraktion, fragt nach, wer die Zuschüsse auszahle.

 

Herr Steffen, SWA, führt aus, dass diese vom Eigentümer - SWA - ausgezahlt werden.

 

Herr Lausberg, SPD, weist darauf hin, dass es aus städtebaulicher Sicht sinnvoll sei, die in unmittelbarer Nähe befindliche Kita mit ins Konzept einzubeziehen und fragt nach, ob dies machbar sei.

 

Herr Steffen, SWA, weist darauf hin, dass man das Konzept unter Einbeziehung der Kita untersucht habe und dieses sich als nicht durchführbar bzw. nicht wirtschaftlich herausgestellt habe.

 

Herr Stv. Brandt, CDU-Fraktion, fragt zum Anschluss- und Benutzungszwang nach,

- ob die Realisierung der vorgestellten Technik wirtschaftlich davon abhängig               sei, dass ein Anschluss- und Benutzungszwang eingeführt werde.

- ob jemand, der öffentliche Kredite in Anspruch nehmen müsse, ein Hindernis               wegen des Anschluss- und Benutzungszwanges vorfinde und evtl. keine               Finanzierung deswegen zustande komme.

 

Herr Steffen, SWA, führt aus, dass dieses Projekt sowohl für die Stadt Alsdorf als auch für die Stadtwerke ein „Leuchtturmprojekt“ sei.  Deswegen habe man auch mit sehr geringen Gewinnspannen kalkuliert. Der Anschluss-und Benutzungszwang sei notwendig, da Jede/r, der sich diesem Projekt nicht anschließe, die Kosten in die Höhe treibe. Dadurch wäre die Grundlage der Kalkulation verfälscht. Zur Finanzierung führt er aus, dass er die Vorgaben spezieller Banken nicht kenne, aber da seitens der SWA alle Effizienzstandards eingereicht werden, könne er sich nicht vorstellen, dass ein Finanzierungsantrag aufgrund des Anschluss- und Benutzungszwanges nicht zustande komme.

 

Herr Dziatzko, Technischer Dezernent, verweist darauf, dass man für das Neubaugebiet am ehemaligen Gymnasium auch einen Anschluss- und Benutzungszwang ausgesprochen habe und seitens der Bauland GmbH sei ein solches Finanzierungsproblem nicht an die Stadt Alsdorf herangetragen worden. Er könne nicht sagen, wie die Bauland GmbH beabsichtige das Gebiet zu vermarkten.

 

Herr Stv. Brandt, CDU-Fraktion, weist darauf hin, dass die Behauptung -Schwierigkeiten bei der Finanzierung - durch Bauherren am Gymnasium aufgestellt worden sei.

 

Herr Dziatzko, Technischer Dezernent, erwidert, dass ihm darüber nichts bekannt sei. Er weist darauf hin, dass es im Bereich des sozialen Wohnungsbaus sogar Tilgungsnachlässe gemäß neuen Wohnraumförderrichtlinien des Landtags NRW für 2023 geben könne.

 

Herr Lothmann, CDU, erkundigt sich nach der beabsichtigten Effizienzklasse der geplanten Häuser und ob eine Förderung über KFW oder BAFA möglich sei.

 

Herr Steffen, SWA, führt aus, dass alles zwischen KFW 40 und 55 nach dem neuen Energiegesetz möglich sei. Zur Förderung bzw. Finanzierung erklärt er, dass er davon ausgehe, da es sich hierbei um Finanzierungskosten handele, dass diese förderfähig seien.

 

Herr Janssen, GRÜNE, bedankt sich für den Vortrag und das ambitionierte Projekt. Er fragt nach, woher der Strom für die Wärmepumpen komme und ob die Qualität der Fußbodenheizung bei EH 40 sichergestellt sei.

 

Herr Steffen, SWA, führt aus, dass ein schlechterer Gebäudestandard bedeute, dass man mehr Wärme benötige, um das Gebäude zu heizen. Den Strom dazu gewinne man zum einen aus einer kleinen PV-Dachanlage und zum anderen aus dem Stromeinkauf  - grüner Strom -. Zum Thema Fußbodenheizung erklärt er, dass die Flächen ausreichend groß ausgelegt seien, um den Raum mit den zur Verfügung stehenden 35 Grad auf Temperatur zu bekommen. Bei den Neubauten sei es so, dass die 35 Grad im schlimmsten Fall (der niedrigst möglichen Temperatur) ausreichen.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt das zwischen der Stadt Alsdorf, dem Erschließungsträger und dem Versorgungsunternehmen abgestimmte Energiekonzept für das Bebauungsplangebiet Nr. 355 – Am alten Hertha-Sportplatz zur Kenntnis.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen

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