20.04.2023 - 15 Anfragen und MitteilungenAnfragen- Anfrage des ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Protokoll:

Anfragen

 

- Anfrage des Herrn Stv. Brandt, CDU-Fraktion, bzgl. Ausbau Jakobstraße

 

Herr Stv. Brandt, CDU-Fraktion, fragt nach, wann die Jakobstraße ausgebaut werden soll. Die CDU-Fraktion sehe hier dringenden Handlungsbedarf, denn diese sei mittlerweile sehr desolat und mit vielen Schlaglöchern versehen. Laut Plan soll diese erst im Jahre 2026 ausgebaut werden und man könne sich nicht vorstellen, dass die Straße nur durch „Flickarbeiten“ bis dahin täglichen Verkehr standhalten werde.

 

Der Technische Dezernent, Herr Dziatzko, erklärt, dass die Jakobstraße im Straßenwegekonzept für das Jahr 2024 bis 2026 bereits berücksichtigt worden sei. Jedoch stehen laut Finanzplan die finanziellen Mittel erst ab 2026 zur Verfügung, so dass mit dem Ausbau erst 2026 begonnen werden kann. Gleichwohl sei man jedoch auch in der Verkehrssicherungspflicht und die sogenannten „Straßenbegeher“ der Stadt Alsdorf sollen schauen, wo verkehrssicherungspflichtige Maßnahmen in der Jakobstraße erforderlich seien und diese werden dann umgehend umgesetzt.

 

Frau Wirtz, Technische Betriebsleiterin ETD, bestätigt, dass die Verkehrssicherungspflicht überprüft werde. Das Problem sei dadurch jedoch nicht behoben. Die Jakobstraße befinde sich in einem sehr schlechten Zustand und man könne momentan nur „Flickarbeiten“ leisten. Zudem müsse man schauen, wie man die Flickarbeiten mit den personellen Ressourcen des ETD leisten könne.

 

Herr Stv. Brandt, CDU-Fraktion, führt weiter aus, dass die betroffenen Anwohner/innen der Jakobstraße Sorge wegen der KAG-Pflicht haben, da diese Maßnahme nach KAG abgerechnet werde. Das Land NRW werde hierzu aber einen Teil auf Antrag übernehmen. Deshalb fragt er nach, ob die Förderung vorab geklärt werde.

 

Herr Eifler, A 60, erläutert, dass der Beschluss, die Straße ins Straßenwegekonzept aufzunehmen, bereits gefasst worden sei. Dies sei die Grundvoraussetzung dafür, dass die Förderfähigkeit nachher bestehe, um den Anliegerbeitrag zu 100% fördern zu lassen. Allerdings sei diese Förderrichtlinie z.Zt. noch befristet, weil die aktuelle Landesregierung an einer endgültigen Lösung für die Thematik arbeite. Ob das bis zum Jahre 2026 erledigt sei und wie dann die Fördervoraussetzungen aussehen, könne man heute noch nicht sagen. Das Bestreben bestehe darin, langfristig für eine Beitragsübernahme zu sorgen.

 

Frau Wirtz, Technische Betriebsleiterin ETD, ergänzt, dass die Anlieger/innen für die Förderung nicht aktiv werden müssen.

 

 

- Anfrage des Herrn Stv. Weyand, CDU-Fraktion, bzgl. Ausbau Glasfasernetz durch die Deutsche Telekom

 

Herr Stv. Weyand, CDU-Fraktion, fragt aufgrund von Nachfragen aus der Bevölkerung nach, wie sich die Telekom zu dem NetAachen Programm verhalte. Net Aachen sei an vielen Stellen bereits tätig geworden und habe das Glasfasernetz schon teilweise direkt bis ans Haus ausgebaut. Er fragt weiter nach,

- wie sich das Ganze auf die Maßnahme der Telekom auswirke?

-  ob das Ganze eine Unternehmensentscheidung sei, diesen Ausbau selbständig durch die Telekom zu machen?

- ob der Ausbau weiterhin vom Bund gefördert werde?

- ob die Telekom die Straßen, die Net Aachen schon abgearbeitet und wieder               verschlossen haben, wieder aufreißen müsse?

- ob die Telekom auch durch das Bundesprogramm gefördert werde und  dadurch der Anschluss ans Glasfasernetz für den Endverbraucher kostenlos               werde?

 

Frau Wirtz, Technische Betriebsleiterin ETD, merkt an, dass sie einige Fragen nur im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beantworten könne.

Grundsätzlich sei es so, dass im Vorfeld die Bereiche, die die Telekom ausbaue, mit dem weißen und grauen Flecken Programm abgeglichen worden sei. An der einen oder anderen Stelle sei es jedoch nicht auszuschließen, dass in bestimmten Straßenbereichen trotzdem nochmals gearbeitet werden müsse, um Anschlüsse herzustellen.

 

Der Technische Dezernent, Herr Dziatzko, erklärt, dass die Fragen zur Förderung mit der Niederschrift beantwortet werden.

 

Anmerkung der Verwaltung zu den Fragen von Herrn Stv. Weyand:

 

-    wie sich das Ganze auf die Maßnahme der Telekom auswirke?

Beim Ausbau der NET Aachen handelt es sich um das Förderprogramm "Weiße Flecken" des Bundes. Bei diesem Ausbau ist Bandbreite von 30 Mbit als Fördergrenze maßgeblich, d.h. alle Anschlüsse unter 30 Mbit wurden durch den Bund gefördert. Der Ausbau der TELEKOM hingegen erfolgt eigenwirtschaftlich ohne Fördermittel des Bundes.

 

- ob das Ganze eine Unternehmensentscheidung sei, diesen Ausbau selbständig durch die Telekom zu machen?

Da es sich um einen flächendeckenden eigenwirtschaftlichen Ausbau handelt, ist es eine "Konzerninterne" Entscheidung nach einer durchgeführten wirtschaftlichen Untersuchung.

 

-   ob der Ausbau weiterhin vom Bund gefördert werde?

s.o. Der eigenwirtschaftliche Ausbau des Telekom Netzes wird nicht durch ein Förderprogramm gefördert und behindert nicht den bereits durch den Fördermittelgeber bezuschussten Ausbau der NET Aachen.

 

- ob die Telekom die Straßen, die Net Aachen schon abgearbeitet und wieder verschlossen haben, wieder aufreißen müsse?

Da es teilweise zu Überlappungen in den Transporttassen mit den bereits verlegten Leitungen der NET Aachen kommt, werden auch bereits ausgebaute Teile in den Flächen wieder für die neu zu verlegenden Leitungen der Telekom geöffnet. Alle Flächen müssen dann auch wieder fachlich korrekt verschlossen werden und werden durch Mitarbeiter des Eigenbetriebes Technische Dienste abgenommen.

 

- ob die Telekom auch durch das Bundesprogramm gefördert werde und dadurch der Anschluss ans Glasfasernetz für den Endverbraucher kostenlos werde?

s.o. Da es sich um einen "barrierefreien" eigenwirtschaftlichen Ausbau des TELEKOM Netzes handel, gibt es keinerlei Fördermittel. Die einzelnen Anschlüsse sind kostenfrei für die jeweiligen Endverbrauchen und auch nicht an die Buchung eines Produktes der Telekom gebunden. Zudem kann der Nutzer später auch bei einem anderen Provider ein entsprechendes Produkt buchen, da die Telekom das ausgebaute Netz auch an Provider (z. B. O2, 1&1 etc.) vermietet!

 

Herr Schümer, GRÜNE, merkt an, dass laut Prospekt der Telekom der Anschluss kostenlos sei.

 

Frau Wirtz, Technische Betriebsleiterin ETD, führt aus, dass die Anschlüsse bis an die Grundstücksgrenze gelegt werden sollen.

 

 

 

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