20.04.2023 - 16 Satzung der Stadt Alsdorf über das besondere ge...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

Der Technische Dezernent, Herr Dziatzko, weist darauf hin, dass die ursprüngliche Vorlage unter TOP11 einen formellen Fehler in der Beschlussfassung hatte. Im neuen Beschluss sei die Satzung nach Anlage 1 zu beschließen. Dies stand in der Vorlage zu TOP 11 nicht drin und nach Prüfung durch das Rechtsamt habe sich dadurch ein gewisses rechtliches Risiko ergeben, so dass die Vorlage neugestaltet worden sei ohne diese inhaltlich zu verändern.

 

Frau Stv. Ivancic, GRÜNE-Fraktion, führt aus, dass man sich nicht gegen den Beschluss aussprechen werde, denn man wolle die Innenstadt lebenswerter machen und weiterentwickeln. Jedoch rügt sie das Vorgehen der Verwaltung bei der Einbeziehung der Politik in der Angelegenheit. Erst heute sei zum ersten Mal eine Vorlage im Ausschuss bzgl. dieser Thematik zu behandeln. Die Verwaltung habe beim Neujahrsempfang hierüber informiert, dies sei jedoch nicht der passende Rahmen für ein solches Projekt. Zudem beruhen die Pläne auf einer Rahmenplanung aus dem Jahre 1996 und andere Auswertungen, die als Grundlage dienten, seien auch schon einige Jahre alt und nicht mehr zeitgemäß. Die Entwicklung mehrerer großer Einzelhandelsflächen sei ebenfalls nicht mehr zeitgemäß, fördere nicht die Attraktivität der Innenstadt. Die zukünftige Trasse der RegioTram habe auch keine Berücksichtigung bei der Planung gefunden sowie Klimaschutz und Klimaanpassung. Die GRÜNE-Fraktion ist der Meinung, dass man erst über die Planung hätte informiert werden müssen und dann erst über Vorkaufsrecht und ähnliche Dinge entscheiden solle. Man werde heute die Zustimmung erteilen, wenn die Verwaltung zusichere, dass die Politik zeitnah bei der Ausschreibung des Investorenwettbewerbs einbezogen werden und dadurch das Projekt ein wenig mitsteuern könne. Ansonsten werde man sich bei der heutigen Abstimmung enthalten.

 

Der Technische Dezernent, Herr Dziatzko, erläutert, dass der Rahmenplan schon älteren Datums sei, jedoch habe man ihn immer wieder fortgeschrieben und aktuelle Zielsetzungen und Entwicklungen angepasst, so dass das Grundgerüst dieses Rahmenplanes immer noch gegeben sei. Gleichzeitig sei dieser so flexibel, dass man neue Planungen integrieren könne.

Der Rahmenplan sei der Politik bekannt gewesen, denn dieser sei als Anlage bei der Beauftragung des Investorenwettbewerbes beigefügt gewesen. Momentan bereite die Verwaltung eine Einladung für einen Workshop vor, wo man sich intensiv mit dieser Thematik beschäftigen könne. Hierzu wird zeitnah eine Einladung an die Mitglieder des Ausschusses erfolgen.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung sowie der Hauptausschuss fassen folgenden Empfehlungsbeschluss für den Rat der Stadt Alsdorf:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt:

die Satzung über das besondere gemeindliche Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB gemäß Anlage 1.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage