20.06.2023 - 5 Anfragen und MitteilungenAnfragen zum Thema:- G...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Protokoll:

Anfrage des Herrn Stv. Heidenreich, GRÜNE-Fraktion, zum Thema „Kommunale Wärmelanung

 

Herr Stv. Heidenreich erklärt, dass das Gebäudeenergiegesetz in seiner aktuellen Fassung eine kommunale Wärmeplanung vorsehe. Diese solle bis spätestens 2028 vollzogen sein. Die GRÜNE-Fraktion halte eine zügige kommunale Wärmeplanung für wichtig, diese solle auch vor Ablauf der nächsten fünf Jahre abgeschlossen sein. Hierzu fragt er, inwiefern die Stadt Alsdorf mit einer solchen Wärmeplanung bereits begonnen habe und wie der derzeitige Stand in dieser Angelegenheit sei. Zudem bittet er um Mittelung, ob es seitens der Verwaltung bereits zeitliche Vorgaben gebe, bis zu welchem Zeitpunkt diese Planung vollzogen sein solle und ob der Rat der Stadt mit dieser Angelegenheit zur Beschlussfassung zeitnah befasst werde.

 

Herr Bürgermeister Sonders weist erneut darauf hin, dass der Tagesordnungspunkt „Anfragen und Mitteilungen“ für dringliche Angelegenheiten gedacht sei. Eine Dringlichkeit sehe er bei dieser Thematik nicht und er äußert seinen Unmut darüber, dass die Verwaltung sich bei einem solch komplexen Thema auf diese Anfragen nicht habe vorbereiten können. Dennoch führt er aus, dass seit einigen Monaten Gespräche mit der STAWAG über eine mögliche Zusammenarbeit diesbezüglich geführt werden. Die enwor, bei der die Stadt Alsdorf Teilhaberin sei, wolle mit der STAWAG fusionieren, insofern bestehe die Möglichkeit, mit der STAWAG eine Wärmenetzgestaltung auszuhandeln. Hierfür müsse jedoch viel Vorarbeit geleistet werden, erst danach könnten die Gremien damit befasst werden. Auch gebe es Gespräche mit Vertretern der Müllverbrennungsanlage (MVA), die Wärme in Speicherfahrzeugen vor Ort zur Verfügung stellen könnten. Dies sei jedoch noch nicht praxisreif, stelle aber auch eine mögliche Option dar. Man hoffe, dass die Landesregierung Regelungen treffe, damit Kommunen Fördermittel für diese Netzplanung erhalten können.

 

 

Anfrage des Herrn Stv. Malecha, GRÜNE-Fraktion, zum Thema „Defibrillatoren“

 

Herr Stv. Malecha macht darauf aufmerksam, dass er von einer Mitarbeiterin der Gustav-Heinemann-Gesamtschule gefragt worden sei, ob er an einem Sponsoring für Defibrillatoren interessiert sei. Damit erwerbe man das Recht, sein Firmenlogo auf einem Defibrillator anzubringen. Er fragt, ob dieses Vorgehen der Verwaltung geläufig sei.

 

Herr Bürgermeister Sonders teilt mit, dass ihm dazu nichts bekannt sei.

 

 

Anfrage des Herrn Stv. Brandt, CDU-Fraktion, zum Thema „Videobeobachtung“

 

Herr Stv. Brandt macht auf die negative Presse über die Gewalttaten in der Stadt Alsdorf, insbesondere den Unfall auf der Konrad-Adenauer-Straße und die Messerattacke im Bereich des Denkmalplatzes, aufmerksam. Bezugnehmend auf die seinerzeitige Vorstellung der mobilen Videoüberwachung durch Herrn Polizeipräsidenten Weinspach fragt er, ob diese bereits eingesetzt worden sei und falls ja, wie die Erfahrungsberichte aussehen.

Herr Bürgermeister Sonders erklärt, dass aufgrund von Lieferschwierigkeiten seitens des Landes die Anlage bisher nicht zur Verfügung gestellt werden konnte. Man werde diese Sache weiter verfolgen.

 

 

Anfrage des Herrn Stv. Weyand, CDU-Fraktion, zum Thema „Übernahme von Kassenkrediten“

 

Herr Stv. Weyand bezieht sich auf die gestrige Mitteilung des Heimatministeriums, dass Kassenkredite zu 50 %, insgesamt 9,85 Milliarden €, von der Landesregierung in die Landesschuld übernommen werden sollen. Die übrigen 50 %, so hoffe man, solle der Bund übernehmen. Um die Übermäßigkeit der Kassenkredite dennoch darzustellen, solle eine Pro-Kopf-Verschuldung von 100 € bei den Kommunen verbleiben. Zu dieser Thematik fragt er, wie hoch seitens der Verwaltung die Wahrscheinlichkeit eingeschätzt werde, dass die Stadt Alsdorf integriert werde. Darüber hinaus bittet er um Mitteilung, wie hoch die Pro-Kopf-Verschuldung in Alsdorf sei und ob sich die Stadt an diesem freiwilligen Projekt beteiligen möchte. Wenn dem so sei, bittet er um Erläuterung, wie sich das auf den städtischen Haushalt auswirke.

 

Herr Kämmerer Hafers erklärt, dass ihn dieser Artikel überrascht habe. Details, Gesetzesvorlagen o. Ä. seien bisher nicht bekannt, auch der Städte- und Gemeindebund habe dazu noch keine Stellungnahme abgeben können. Für Nordrhein-Westfalen sei geplant, 19,7 Millionen € zu übernehmen, die eine Hälfte vom Land, die andere vom Bund. Sofern der Stichtag, der bisher nicht bekannt sei, der 31.12.2022 sei, könne der Entwurf des Jahresabschlusses genutzt werden – mit einem Kassenkredit von circa 59,3 Millionen €. Bei 48.300 Einwohnerinnen und Einwohnern würden bei der Stadt 4,83 Millionen € verbleiben, der Rest könne in den Entschuldungsfond fließen. Wie das Verfahren ablaufe, sei nicht bekannt und warum ein Wahlrecht über die Teilnahme bestehe, könne er nicht nachvollziehen. In 2024 sollen Mittel des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) abgezogen werden und zur Aufstockung der Verbundmasse des Landes NRW genutzt werden, dies allerdings dadurch zu Lasten der strukturellen Entlastung. Es sei nicht sinnvoll, wenn die Kommunen ihre Schulden abgeben, um wieder neue Schulden zu machen. Es sei lobenswert, dass diese Thematik Berücksichtigung finde, aber es seien bisher zu viele Fragen ungeklärt.

 

Herr Bürgermeister Sonders bemängelt, dass es für die Kommunen bezüglich des Landesanteils keine Verbesserung geben werde, sofern die Schuldenübernahme über die Gegenrechnung innerhalb des GFG erfolge. Dass gleichzeitig vom Bund die andere Hälfte als Zuschuss eingefordert werde, sei nicht in Ordnung. Man wolle aber abwarten, wie sich die Angelegenheit entwickele und sich dann positionieren. Das Einzige, das den Kommunen helfen würde, wäre eine Aufstockung des GFG und die Erhöhung der Einnahmen, die in das GFG aus Steuermitteln fließen. Der Städtetag habe bereits eine klare Absage geäußert. Das Problem bei einem Zuschuss vom Bund sei, dass dafür das Grundgesetz geändert werden müsse und dazu bedürfe es der Mehrheit aller Bundesländer. Es habe bereits mehrere Versuche gegeben, allerdings lehnen dies verschiedene Bundesländer ab. Wünschenswert wäre die Übernahme der Schulden aus eigenen Landesmitteln und nicht über das GFG, so hätte das Land auch das Recht, die andere Hälfte vom Bund einzufordern. Derzeit sehe es so aus, dass dieses Vorhaben keine wirkliche Entlastung für die Kommunen darstelle, man müsse jedoch abwarten.

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