09.09.2010 - 13 Bebauungsplan Nr. 314 – Am Neuen Markt - a.Bil...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtentwicklung
- Datum:
- Do., 09.09.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 2.1 - Bauleitplanung
- Beschluss:
- unverändert beschlossen
Protokoll:
Herr Stv. Krämer fragt nach, ob es sich bei der Größenangabe zum Plangebiet = 4,4 ha sowie der Flächenangabe von 8.000m² um Tippfehler handele. Er erklärt außerdem für die SPD-Fraktion, dass diese dem Bau eines Satteldaches Anlage 2 zustimmen möchte.
Frau Schaal erklärt, dass es sich bei den genannten Zahlen tatsächlich um Tippfehler handele. Das Plangebiet habe eine Größe von 0,4 ha und die Verkaufsfläche betrage 800 m², wie dies auch an späterer Stelle der Vorlage korrekt genannt sei.
Herr Stv. Mortimer merkt an, dass die ABU-Fraktion den Bau des Pultdaches Anlage 1 favorisiere. Außerdem bittet er darum, dem Investor eine vernünftige Eingrünung des Grundstückes auf seine Kosten aufzuerlegen.
Herr Stv. Krämer stimmt dem Vorschlag der Eingrünung für die SPD-Fraktion ebenfalls zu. Außerdem bittet er darum, die dort vorhandenen Grünstreifen an den Investor zu veräußern und von diesem pflegen zu lassen, um den städtischen Haushalt zu entlasten. Außerdem fragt er nach, was mit den dortigen Glascontainern geschehen solle.
Herr Malecha stimmt ebenfalls dem Bau eines Satteldaches zu. Dieses füge sich seiner Meinung nach besser in den Charakter eines Wohngebietes ein, als ein Pultdach, welches aus seiner Sicht den Charakter einer großen Garage habe und eher in ein Industriegebiet als in ein Wohngebiet passe.
Frau LoCicero-Marenberg erklärt, dass sie sich dieser Auffassung pauschal nicht anschließen könne. Pultdächer seien heute nicht nur bessere Garagendächer, sondern gerade auch im Wohnungsbau, bspw. auch als versetzte Pultdachformen, mittlerweile auch für junge Familien äußerst beliebte Gestaltungsvarianten; dies belege auch ein entsprechend vielfältiges Angebot diverser Fertighausanbieter, Entsprechend solle man sich dieser Bauform nicht verschließen.
Davon losgelöst handele es sich im hiesigen Falle um eine reine Zweckeinzelhandelsarchitektur. Bei der heutigen Vorlage stünden zwei Dachformen zur Auswahl. Zum einen ein ganz normales herkömmliches Satteldach, welches auf fast jedem Haus zu finden sei und für solche Einzelhandelsbauten in Modulbauweise sehr häufig anzutreffen sei, und zum anderen eine eher modernere Pultdachform, die jedoch in diesem Umfeld auch einen ganz anderen Akzent darstelle.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
a) beschließt den städtebaulichen Entwurf und wählt Hochbauvariante 2 Satteldach -als Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren.
b) beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Verfahrensumstellung).
c) beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4Abs. 1 BauGB.