30.09.2010 - 10 Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt des Landes ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Rat der Stadt Alsdorf
- Datum:
- Do., 30.09.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Rechnungsprüfungsamt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Protokoll:
Die Leiterin des städtischen Rechnungsprüfungsamtes, Frau Gebauer, trägt vor, nach der letzten Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt, die zu Beginn des Jahres 2005 stattgefunden habe, sei die Stadt Alsdorf von März bis Mai 2009 einer weiteren Prüfung unterzogen worden. Bei dieser Prüfung fanden die Verwaltungsbereiche Finanzen, Personal, Jugend, Gebäudewirtschaft, Bauleistungen und Infrastruktur eine besondere Berücksichtigung. Der Prüfbericht, der die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Prüffelder anhand von Benchmarks hervorhob und darstellte, sei Rat und Verwaltung am Ende des Jahres 2009 in einer Präsentation vorgestellt worden. Hierbei konnten auch Einsparpotenziale in den einzelnen Prüfsegmenten zur Haushaltskonsolidierung aufgezeigt werden. Der Bericht der überörtlichen Prüfung sei im Rechnungsprüfungsausschuss am 01.07.2010 und 02.09.2010 beraten worden. Gemäß § 105 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sei der Bericht den Damen und Herren Stadtverordneten zur Verfügung gestellt worden. Sie bitte nun die Mitglieder des Rates der Stadt um Kenntnisnahme der überörtlichen Prüfung.
Herr Stv. Willms, SPD-Fraktion, bedankt sich für den Bericht und bittet, in den Beschluss mit aufzunehmen, die Leitung des städtischen Rechnungsprüfungsamtes zu beauftragen, halbjährlich im Rechnungsprüfungsausschuss über die Umsetzung der gegebenen Empfehlungen zu berichten.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Alsdorf nimmt den wesentlichen Inhalt des Berichtes der Gemeindeprüfungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen über die überörtliche Prüfung der Stadt Alsdorf von März bis Mai 2009 vom 04.12.2009 sowie das Ergebnis der Beratungen des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis.
Die Leitung des städtischen Rechnungsprüfungsamtes wird gebeten, im Rechnungsprüfungsausschuss halbjährlich über die Umsetzung der gegebenen Empfehlungen zu berichten.