02.12.2010 - 1 Eröffnung der Sitzung

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Protokoll:

 

Herr Bürgermeister Sonders begrüßt die Sitzungsteilnehmer, den als Gast erschienenen Stadtverordneten, Herrn Nevelz (FWA-Fraktion), die Vertreter der Presse, die erschienenen Zuhörer/innen sowie die Mitarbeiter/innen der Verwaltung Herrn Erster Beigeordneter Kahlen, Dez. I, Frau Technische Beigeordnete Lo Cicero-Marenberg, Dez. III. Herrn Kämmerer Jansen, FB 5 – Finanzen, Herrn Jordans, FG 1.1 – Büro des Rates, Frau Gebauer vom Rechnungsprüfungsamt (bis einschl. TOP 4 im nichtöffentlichen Teil) sowie Frau van Thriel, FG 1.1 – Büro des Rates – (Schriftführerin). Herr Dezernent Spaltner, Dez. II, fehlt entschuldigt.

 

Er stellt fest, dass Einladung und Erläuterungen zur heutigen Sitzung des Hauptausschusses des Rates der Stadt allen Beteiligten form- und fristgerecht zugegangen sind. Des Weiteren stellt er die Beschlussfähigkeit des Hauptausschusses fest.

 

Hieran anschließend schlägt er folgende Absetzung eines Tagesordnungspunktes vor, da der SPD-Ortsverein Alsdorf-Kellersberg seinen Antrag zurückgezogen habe.

 

Öffentlicher Teil:

 

Punkt 5 -              Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW);

              hier:              Bürgerantrag des SPD Ortsvereines Alsdorf-Kellersberg vom 13.09.2010, Seitenstreifen (Bankett) in der Prämienstraße gegenüber den Hauseinheiten Nr. 26-44

 

 

 

Des Weiteren ist die Erweiterung der Tagesordnung um einen Punkt vorgesehen.

 

 

Nichtöffentlicher Teil:

 

Punkt 7 -              Bebauungsplan Nr. 301 – Erweiterung Gewerbegebiet Schaufenberg;

              hier. Bewilligung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der RWE Rheinland Westfalen Netz AG

 

 

Zu folgendem Tagesordnungspunkt wurden die Erläuterungen nachgereicht:

 

Punkt 5 -               Beförderung bzw. Laufbahnwechsel von Beamtinnen und Beamten.

 

Die von Herrn Bürgermeister Sonders gestellte Frage, ob seitens der Fraktionen

Änderungswünsche zur Tagesordnung bestehen, wird verneint.

 

Gegen die vorliegende Tagesordnung bestehen keine Bedenken, so dass diese als

genehmigt gilt.

 

Seitens der Stadtverordneten werden keine Anfragen angemeldet.

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