24.02.2011 - 7 Abschluss eines Öffentlich-rechtlichen Vertrage...

Beschluss:
vertagt
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Protokoll:

Der Vorsitzende Herr Stv. Rinkens merkt an, dass der Entwurf des Vertrages zum Stadtgarten noch einige Lücken aufweise, die bearbeitet werden müssen. Das bedeute, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung heute den Vertrag nicht beschließen könne.

 

Herr Malecha fragt zur Seite 4, § 4 (5) (-Abweichungen von den Ausbauplänen und Leistungsverzeichnissen, die sich an Ort und Stelle bei der Durchführung der Arbeiten als zweckmäßig oder wünschenswert ergeben, bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Stadt-) des Vertrages nach, ob der Ausschuss über Abweichungen in Kenntnis  bzw. ins Benehmen gesetzt werde oder ob diese Änderungen als Geschäft der laufenden Verwaltung angesehen werden. Als Beispiel nennt er Abweichungen von der Dachform.

 

Frau Lo Cicero-Marenberg stellt klar, dass heute nur der Erschließungsvertrag beschlossen werden solle. Dabei gehe es nur um den Ausbau der Verkehrsflächen hinter der Stadthalle, nicht aber um das Gebäude, welches Gegenstand des Baugenehmigungsverfahrens sei. Insofern seien Änderungen am Gebäude (wie das Beispiel Dachform) natürlich auch genehmigungspflichtig. Gemeint seien mit dem Passus im Vertrag kleinere Änderungen oder Anpassungen bei den Baumaßnahmen zur Erschließung bzw. dem Platz, die sich vor Ort aus den Baustellentätigkeiten ergeben (z.B. geringfügige Niveauangleichungen, etc.).

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, diesen Punkt in einer der nächsten Sitzungen erneut zur Tagesordnung zu stellen.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage