14.04.2011 - 11 Wechsel der Stadt zu einem Ökostromanbieter hi...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll:

 

Herr Stv. Heidenreich, GRÜNE-Fraktion, berichtet, dass in den vergangenen Wochen jeden Montag auf dem Denkmalplatz aufgrund des schweren Reaktorunglückes im japanischen Fukushima für den Ausstieg aus der Atomenergie demonstriert worden sei. Auch Vertreter der SPD-Ratsfraktion seien mehrfach bei diesen Mahnwachen dabei gewesen. Wenn die Stadt Alsdorf bereit wäre, für ihre Gebäude künftig Strom aus regenerativen Energien zu beziehen, und nicht mehr aus Atom- und Braunkohle, dann wäre das ein wichtiges Signal nach außen und auch eine Vorbildfunktion. Die GRÜNE-Fraktion würde sich durchaus auf Kompromisse einlassen, denn es müsse ja nicht einer der vier „reinen“ Ökostromanbieter ausgesucht werden, auf welche die GRÜNE-Fraktion in ihrem Antrag von 2008 abziele. Inzwischen würden auch andere zertifizierte Unternehmen Ökostrom anbieten. Aber eine Ausschreibung, in der an keiner Stelle erwähnt werde, dass die Stadt als Qualitätsmerkmal „Ökostrom“ für ihre Gebäude beansprucht, sei für die GRÜNEN nicht akzeptabel. Herr Stv. Heidenreich äußert nunmehr die Bitte, den Antrag der GRÜNE-Fraktion von Oktober 2008 zu beschließen.

 

Herr Bürgermeister Sonders nimmt die Ausführungen des Herrn Stv. Heidenreich zur Kenntnis. Dazu unterbreitet er den Vorschlag, den Antrag der GRÜNE-Fraktion abzulehnen und die Verwaltung zu beauftragen, nach Vollzug der Umorganisation der „Bewirtschaftung städtischer Gebäude“ und Ablauf einer angemessenen Anlaufphase (Haushaltsjahr 2013) die Stromlieferverträge auszuschreiben. Die geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen sind zu beachten, der Zuschlag geht an den wirtschaftlichsten Bieter.

 

Bezug nehmend auf den Beschlussvorschlag des Herrn Bürgermeister Sonders merkt Herr Stv. Loosz, SPD-Fraktion, an, dass es nicht vonnöten sei, bis 2013 oder länger zu warten. Der Stromverbrauch der städtischen Gebäude könne bereits jetzt ermittelt und zusammengefasst werden. Die Ausschreibung solle so bald als möglich erfolgen.

 

Herr Stv. Heidenreich möchte den Beschlussvorschlag des Herrn Bürgermeister Sonders dahingehend geändert haben, dass die Verwaltung beauftragt wird, nach Vollzug der Umorganisation der „Bewirtschaftung städtischer Gebäude“ und Ablauf einer angemessenen Anlaufphase (Haushaltsjahr 2013) die Stromlieferverträge mit der Zielrichtung, künftig Ökostrom aus rein regenerativen Energien zu beziehen, auszuschreiben.

 

Zum Thema „Ökostrom“ würde Herr Stv. Brandt, CDU-Fraktion, es begrüßen, zunächst weitere Informationen einzuholen. Eine Entscheidung könne dann zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden.

 

Aus der weiteren Diskussion ergibt sich, dass grundsätzlich über den Ausstieg aus der Atomenergie nachgedacht werden müsse. Eine zu realisierende Möglichkeit bestehe derzeit jedoch leider nicht. Für die Zukunft seien mögliche Alternativen der Stromversorgung in Betracht zu ziehen.

 

Nunmehr stellt Herr Bürgermeister Sonders die beiden oben genannten Beschlussvorschläge separat zur Abstimmung.

 

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Beschluss:

 

1.      Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit (bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung), den nachfolgenden Antrag der GRÜNE-Fraktion abzulehnen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vollzug der Umorganisation der  „Bewirtschaftung städtischer Gebäude“ und Ablauf einer angemessenen Anlaufphase (Haushaltsjahr 2013) die Stromlieferverträge mit der Zielrichtung, künftig Ökostrom aus rein regenerativen Energien zu beziehen, auszuschreiben.

 

Die geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen sind zu beachten, der Zuschlag geht an den wirtschaftlichsten Bieter.

 

 

 

2.      Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit (bei 9 Gegenstimmen und 1 Enthaltung):

 

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vollzug der Umorganisation der „Bewirtschaftung städtischer Gebäude“ und Ablauf einer angemessenen Anlaufphase schnellstmöglich die Stromlieferverträge auszuschreiben.

 

Die geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen sind zu beachten, der Zuschlag geht an den wirtschaftlichsten Bieter.

 

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Anlagen zur Vorlage