15.12.2009 - 2 Einführung und Verpflichtung der stimmberechtig...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Vorsitzende führt Frau Bianca Schramm gem. § 58 Abs. 2 in Verbindung mit § 67 Abs. 3 GO in den Ausschuss ein und verpflichtet sie mit den Worten:

 

„Ich darf Sie in den Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt einführen und Sie zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung Ihrer Aufgaben, verbunden mit den besten Wünschen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit, durch Handschlag verpflichten.“

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Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig