17.12.2009 - 7 Vorprüfung der Gültigkeit der Wahl zum Bürgerme...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Protokoll:

 

Nachdem Herr Bürgermeister Sonders auf sein Mitwirkungsverbot nach § 46 e) Kommunalwahlgesetz (KWahlG) hingewiesen hat, übernimmt Herr 1. stellv. Bürgermeister Heinrich Plum die Sitzungsleitung zu diesem Tagesordnungspunkt.

 

Herr Bürgermeister Sonders nimmt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf nimmt zur Kenntnis, dass keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum Bürgermeister der Stadt Alsdorf am 30.08.2009 eingegangen sind.

 

Er stellt fest, dass Fälle des § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz – KWahlG) nicht vorliegen und erklärt damit gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe d) KWahlG die Wahl des Bürgermeisters für gültig.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.