14.07.2011 - 9 Anregungen und Beschwerden gem. § 24 der Gemein...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll:

 

Seitens der Verwaltung führt Herr Dezernent Spaltner – Dezernat II, Soziales aus, vom Grundsatz her werde das Anliegen unterstützt. Allerdings sehe die Verwaltung  die Handlungsnotwendigkeit in erster Linie bei Bund und Land. Die Stadt sei natürlich bereit, im Rahmen der Zuweisungen auch weiterhin Flüchtlinge aufzunehmen. Über das zugewiesene Kontingent hinaus sehe die Verwaltung als Nothaushaltskommune derzeit jedoch keine Möglichkeit, freiwillig zusätzliche Flüchtlinge aufzunehmen. 

 

Herr Stv. Plum, SPD-Fraktion, zeigt Respekt vor der klaren analytischen Arbeit, mit der die Mitglieder der Jugendgruppe „Die Falken“ sich zur Vorbereitung des gestellten Antrages mit der Problematik auseinander gesetzt hätten. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass humanitär viel zu wenig für den Flüchtlingsstrom aus Afrika getan werde, könne den Falken nur ein großes Kompliment ausgesprochen werden. Aufgrund der finanziellen Situation der Stadt sehe er sich derzeit jedoch nicht in der Lage, einen anderslautenden Beschlussentwurf als den der Verwaltung  einzubringen.

 

Auch die  GRÜNE-Fraktion würdigt den Einsatz der „Falken“, die bereits seit Jahren engagierte politische Arbeit leisteten, so Herr Stv. Heidenreich. Seiner Ansicht nach sollte der Antrag jedoch nicht einfach abgelehnt werden. Herr Stv. Plum habe bereits hervorgehoben, dass es sich um ein ständig größer werdendes Problem handele. „Save me“ sei eine bundesweite Initiative, um Not und Elend von Flüchtlingen zu lindern. Viele Städte hätten sich der Initiative bereits angeschlossen. So habe auch der Landtag von Nordrhein-Westfalen im Innenausschuss einen Antrag verabschiedet, der am 30.03.2011 abschließend gebilligt worden sei. Zur Information aller Mitglieder des Hauptausschusses verliest Herr Stv. Heidenreich den diesbezüglichen Wortlaut:

 

„1.              Das Land NRW ist grundsätzlich bereit, Menschen, die besonderen Schutzes bedürfen, im Rahmen von „Resettlement“-Programmen des UNHCR und der Bundesregierung aufzunehmen und ihnen eine dauerhafte Lebensperspektive in Nordrhein-Westfalen zu eröffnen.

 

2.               Dieser Erklärung entsprechend bittet der Landtag den Minister für Inneres und Kommunales, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Voraussetzungen für eine kontinuierliche Aufnahme von UNHCR-Flüchtlingen geschaffen werden.

 

3.               Die Landesregierung wird gebeten, sich gegenüber dem Bund dafür einzusetzen, dass so schnell wie möglich weitere iranische Flüchtlinge aus der Türkei aufgenommen werden.“

 

Dieser Antrag von SPD und GRÜNEN sei mit deutlicher Mehrheit im Landtag angenommen worden. Die GRÜNEN würden natürlich auch sehen, dass die Stadt Alsdorf nicht problemlos zusätzliche freiwillige Aufgaben übernehmen könne. Die Stadt könne jedoch signalisieren, dass sie im Rahmen eines entsprechend finanzierten Programms einige weitere Flüchtlinge aufnehmen würde. Den negativen Beschlussvorschlag der Verwaltung lehne er deshalb ab. Stattdessen sollte heute ein Empfehlungsbeschluss an den Rat der Stadt gefasst werde. Er beantrage, Folgendes zu beschließen:

 

1.              Der Rat der Stadt Alsdorf unterstützt die Erklärung des Landtages zur bundesweiten Save-me-Kampagne und begrüßt dessen grundsätzliche Bereitschaft, Menschen, die besonderen Schutzes bedürfen, im Rahmen von „Resettlement“-Programmen des UNHCR und der Bundesregierung aufzunehmen und ihnen eine dauerhafte Lebensperspektive in Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen.

 

2.                     Der Rat der Stadt Alsdorf schließt sich dessen Forderung an, auf

Bundesebene die Voraussetzungen für eine kontinuierliche Aufnahme von UNHCR-Flüchtlingen zu schaffen.

 

3.                Die Stadt Alsdorf erklärt ihre Bereitschaft, die Kampagne „Save me“ und die dazu noch aufzulegenden Resettlement-Programme zur Aufnahme von Flüchtlingen im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten zu unterstützen.

 

 

Herr Stv. Weber, REP-Fraktion, merkt an, er findet die Diskussion grundsätzlich gut.  Nach § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen könnten seiner Ansicht nach jedoch lediglich Personen, jedoch keine Parteien oder Vereine, Bürgeranträge nach § 24 GO NRW stellen. Er bittet, dies – unabhängig von dem heute zu fassenden Beschluss – zu prüfen und der Fraktion eine Information darüber zukommen zu lassen.

 

In Beantwortung dieser Frage zitiert Herr Jordans, FG 1.1 – Büro des Rates § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wie folgt:

 

„Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in  Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden.“ Ihm sei keine Kommentierung bekannt, nach der  hierin z. B. zwischen Sportvereinen und politischen Gruppierungen differenziert werde (ausgenommen Fraktionen, deren Anträge anders zu behandeln seien). Er bittet abschließend, ihm anderslautende Aussagen zur Verfügung zu stellen.

 

Im Namen der ABU-Fraktion bedankt sich auch Herr Stv. Hennes bei den „Falken“. Er sehe jedoch eine gute Möglichkeit der Hilfeleistung auch darin, die Menschen vor Ort so zu unterstützen, dass es ihnen möglich ist, im eigenen Land zu bleiben.

 

Herr Stv. Loosz, SPD-Fraktion, unterstützt die Aussagen seiner Vorredner und schließt sich dem von Herrn Stv. Heidenreich neu unterbreiteten Beschlussvorschlag an.

 

Erläuternd fasst Herr Bürgermeister Sonders zusammen, grundsätzlich müsse natürlich  beachtet werden, was die Stadt freiwillig leisten dürfe. Es sei eindeutig klar, dass aus dieser Sicht keine pauschale Zusage getroffen werden könne. Andererseits sei es aber durchaus möglich, die Absichtserklärung der Landesregierung zu unterstützen. Von daher könne sich die Verwaltung dem neuen Beschlussvorschlag vorbehaltlos anschließen. Man freue sich grundsätzlich über hilfreiche Initiativen und sei auch bereit, die erforderliche ideelle Unterstützung zu leisten. Auch persönlich werde er den aktuellen Beschlussvorschlag mit seiner Stimme unterstützen. Momentan gehe es lediglich darum, einen gewissen Druck für eine weitere Aufnahme von Flüchtlingen zu erzeugen. Davon ausgehend, werde die Bundesregierung  ggf. regeln, wie eine Aufnahme zu erfolgen habe und den Kommunen entsprechende Aufträge erteilen, die dann als Pflichtaufgaben umzusetzen seien.

 

Hieran anschließend lässt Herr Bürgermeister Sonders über den Beschlussvorschlag von Herrn Stv. Heidenreich abstimmen.

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Beschluss:

 

Der Hauptausschuss des Rates der Stadt empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1.              Der Rat der Stadt Alsdorf unterstützt die Erklärung des Landtages zur bundesweiten Save-me-Kampagne und begrüßt dessen grundsätzliche Bereitschaft, Menschen, die besonderen Schutzes bedürfen, im Rahmen von Resettlement-Programmen des UNHCR und der Bundesregierung aufzunehmen und ihnen eine dauerhafte Lebensperspektive in Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen.

 

2.     Der Rat der Stadt Alsdorf schließt sich dessen Forderung an, auf Bundesebene die Voraussetzungen für eine kontinuierliche Aufnahme von UNHCR-Flüchtlingen zu schaffen.

 

3.     Die Stadt Alsdorf erklärt ihre Bereitschaft, die Kampagne „Save me“ und dazu noch aufzulegende Resettlement-Programme zur Aufnahme von Flüchtlingen im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten zu unterstützen.

 

 

Die Tagesordnung für den Rat der Stadt am 21.07.2011 ist entsprechend zu erweitern.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage