17.12.2009 - 8 Vorprüfung der Gültigkeit der Wahl zur Vertretu...

Beschluss:
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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf nimmt zur Kenntnis, dass keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zur Vertretung der Stadt Alsdorf am 30.08.2009 eingegangen sind.

 

Er stellt fest, dass Fälle des § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz – KWahlG) nicht vorliegen und erklärt damit gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe d) KWahlG die Wahl der Vertretung der Stadt Alsdorf für gültig.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.