21.07.2011 - 2 Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmi...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Protokoll:

 

Herr Bürgermeister Sonders begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Stv. Norbert Leschnik, Olefstraße 11, 52477 Alsdorf, und gibt bekannt, dass Herr Leschnik innerhalb der SPD-Fraktion für den ausgeschiedenen Herrn Gustl Rinkens in den Rat der Stadt nachrückt.

 

Nachdem sich die Anwesenden von ihren Plätzen erhoben haben, nimmt der Bürgermeister die nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vorgeschriebene Einführung und Verpflichtung des neuen Ratsmitgliedes durch Nachsprechen folgender Formel vor:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe.“

 

Diese Verpflichtung wurde durch Unterzeichnung der entsprechenden Erklärung bekräftigt.

 

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Beschluss:

 

Herr Bürgermeister Sonders nimmt die nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vorgeschriebene Einführung und Verpflichtung des neuen Ratsmitgliedes, Herrn Norbert Leschnik, Olefstraße 11, 52477 Alsdorf, nach Form und Inhalt der genannten Bestimmung vor.

 

 

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