06.10.2011 - 5 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Ve...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Protokoll:

 

In dieser Angelegenheit legt Herr Erster Beigeordneter Kahlen dar, entsprechend dem Beschluss des Rates der Stadt zum Haushaltssicherungskonzept lege die Verwaltung heute die Veränderung der Vergnügungssteuersätze zur Vorberatung vor. Die wesentliche Änderung betreffe Ziffer 1 der Sachdarstellung – Besteuerung von Geräten mit Gewinnmöglichkeit nach dem Einspielergebnis. Die vorgeschlagene Erhöhung hier würde zu Mehreinnahmen in Höhe von etwa 100.000 Euro führen,  während die unter den Ziffern 2 und 3 vorgenommenen Erhöhungen zusammen lediglich ca. 10.000 Euro erbringen würden.

 

Herr Stv. Loosz führt aus, nach ausführlicher Beratung der Sachlage sei die SPD-Fraktion der Auffassung,  dass es durchaus angemessen sei, den Steuersatz für Geräte in Gaststätten und Spielhallen mit Gewinnmöglichkeit, nicht auf 12 %, sondern auf 13 % zu erhöhen. Die übrigen Änderungen fänden die Zustimmung seiner Fraktion.

 

Herr Bürgermeister Sonders stellt den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit der von Herrn Stv. Loosz vorgetragenen Erweiterung zur Abstimmung.

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt die Neufassung der Vergnügungssteuersatzung (Anlage der Originalniederschrift) unter der Maßgabe der Erhöhung der Vergnügungssteuersätze bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätten und Spielhallen 6 Abs. 2) auf 13 %.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig (bei 1 Enthaltung).

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.alsdorf.de/public/to020?TOLFDNR=4629&selfaction=print