18.11.2009 - 5 Vorprüfung der Gültigkeit der Wahl zum Bürgerme...

Beschluss:
unverändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Wahlprüfungsausschuss des Rates der Stadt Alsdorf empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf nimmt zur Kenntnis, dass keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum Bürgermeister der Stadt Alsdorf am 30.08.2009 eingegangen sind.

 

Er stellt fest, dass Fälle des § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz – KWahlG) nicht vorliegen und erklärt damit gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe d) KWahlG die Wahl des Bürgermeisters für gültig.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig