18.11.2009 - 6 Vorprüfung der Gültigkeit der Wahl zur Vertretu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Wahlprüfungsausschusses
- Gremium:
- Wahlprüfungsausschuss
- Datum:
- Mi., 18.11.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 1 - Rat und Verwaltung
- Beschluss:
- unverändert beschlossen
Beschluss:
Der
Wahlprüfungsausschuss des Rates der Stadt Alsdorf empfiehlt dem Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt
Alsdorf nimmt zur Kenntnis, dass keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl
zur Vertretung der Stadt Alsdorf am 30.08.2009 eingegangen sind.
Er stellt fest, dass
Fälle des § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) des Gesetzes über die Kommunalwahlen
im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz – KWahlG) nicht
vorliegen und erklärt damit gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe d) KWahlG die Wahl der
Vertretung der Stadt Alsdorf für gültig.