11.10.2011 - 7 Städtische Sportanlage Carl-Diem-Straße: hier: ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Di., 11.10.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.3 - Schulen
- Beschluss:
- unverändert beschlossen
Protokoll:
Herr Sieprath, FG 3.4 Sport, erläutert, dass der Spielbetrieb im Gebiet der ehemaligen Gemeinde Hoengen auf den verbleibenden Fußballplätzen durchgeführt werden könne, ohne dass Einschränkungen entstünden.
Somit sei aus sportfachlicher Sicht die Platzanlage an der Carl-Diem-Straße nicht mehr erforderlich. Die Anlage könne demnach als Sportstätte aufgegeben und aus der sportlichen Nutzung entnommen werden.
Herr Stv. Mortimer, ABU-Fraktion, regt an, die nicht mehr benötigten Elemente des Ballfangzauns an anderer Stelle für den Vereinssport wieder zu installieren.
Herr Sieprath teilt mit, dass mit der entsprechenden Firma bereits geklärt worden sei, wie der Zaun fachgerecht demontiert werden könne. Bei Bedarf bestehe dann die Möglichkeit, den Zaun bei einer anderen Sportstätte wieder zu verwenden.
Herr Stv. F. Krämer, SPD-Fraktion, fragt an, wer den Platz bis zur endgültigen Bebauung pflege bzw. zur Straßenseite (Carl-Diem-Straße) sauber halte.
Er bittet weiterhin darum, dass er als Käufer der Fußballtore über deren weitere Verwendung entscheiden könne, sowie dass den Eigentümern der Bandenwerbung ausreichende Zeit zur Demontage eingeräumt werde.
Herr Sieprath erklärt, dass die Sportverwaltung für die Pflege des Platzes zuständig sei, solange dieser sich noch in der sportlichen Nutzung befinde.
Nach dem Übergang der Liegenschaft werde das Liegenschaftsamt entsprechende Informationen darüber erhalten, welche Gegenstände zu sichern seien. Der Eigentümer der Tore, bzw. der Bandenwerbung könne diese dann abholen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur empfiehlt dem Rat der Stadt.
Da ein sportfachlicher Bedarf nachhaltig für den Sportplatz an der Carl-Diem-Straße nicht gegeben ist, wird die Platzanlage aus der sportlichen Nutzung entlassen und den städtischen Liegenschaften zur weiteren Bewirtschaftung und Verwendung zugewiesen.