14.01.2010 - 17 Bebauungsplan Nr. 319 -Prämienstraße-Ost-

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Protokoll:

Herr Stv. Mortimer, ABU-Fraktion, erklärt gemäß § 43 Abs. 2 i.V.m. § 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung NW seine Befangenheit in dieser Angelegenheit.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß §' 43 Abs. 2 Ziff. 4 der Gemeindeordnung NW einstimmig die Befangenheit von Herrn Stv. Mortimer.

 

Herr Stv. Mortimer verlässt daraufhin den Sitzungsraum.

 

Herr Stv. Körlings vertritt Herrn Stv. Mortimer für diesen Tagesordnungspunkt.

 

Frau Schaal erläutert, dass dies nur der städtebauliche Entwurf zum Bebauungsplan ist, der noch weiter modifiziert werden muss. Das Plangebiet wurde um die Fläche des Bebauungsplanes Nr. 143 (Rechtskraft 1986) ergänzt, der dort eine Erschließung am Haldenfuß vorsieht. Im Hinblick auf den modifizierten Kreisverkehr ist diese Planung nicht mehr sinnvoll und sollte daher aufgehoben werden. Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 319, unter der Einbeziehung der o.g. Flächen, wird der Bebauungsplan Nr. 143 überplant.


Herr Stv. Körlings regt an, die Wohnbebauung an der Prämienstraße für das neu geplante Grundstück, gegenüber Haus Nr. 8  bestehen zu lassen, wobei nur die z.Zt. geplante östliche Doppelhaushälfte wegfallen soll. Außerdem sollen die drei rot eingezeichneten Häuser an der  Würselener Straße (2 Häuser) und Prämienstraße (1 Haus) (unmittelbar am Haldenfuß angrenzend)  aus dem Plan herausgenommen werden, da die Grünfläche weiter entwickelt werden soll.

 

Frau Schaal erklärt sich damit einverstanden.

 

Herr Malecha fragt ergänzend nach, ob die Grundstücke im hinteren Bereich, die stark abfallen, aufgefüllt werden dürfen.

 

Frau Schaal erklärt, dass der Investor vorsieht einen „Split-Level-Typ“ anzulegen. Dabei würde man von der Straße zur Eingangebene gelangen und der eigentliche Keller würde zum Vollgeschoss werden. Dies muss jedoch noch im Bebauungsplan geregelt werden.

 

Herr Stv. Brandt erklärt, dass die CDU-Fraktion der Vorlage der Verwaltung folgen möchte.

Reduzieren

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

a)      Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NRW);

hier: Schaffung von Baurecht für die Grundstücke in der Prämienstraße (Anlage 3)

b)      beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 319 -Prämienstraße-Ost-. Die genaue Abgrenzung des Plangebiets geht aus dem beigefügten Lageplan hervor (Anlage 1), der Bestandteil des Beschlusses wird.

c)      beauftragt  die Verwaltung den städtebaulichen Entwurf entsprechend dem Vorschlag der ABU-Fraktion zu überarbeiten;

d)     beschließt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit  gemäß § 3 ­Abs.1 BauGB und der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

8 Ja-Stimmen

7 Nein-Stimmen

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage